Rechtswissenschaft (LL.B.) – integrierter Bachelorstudiengang
Ein Jurastudium, das Türen öffnet
Ein Studium für alle, die keinen klassischen juristischen Beruf anstreben, sich aber dennoch rechtliche Kompetenzen aneignen möchten. Der integrierte Bachelorstudiengang bietet eine juristische Qualifikation, die als Grundlage für zahlreiche nationale und gerade auch internationale Tätigkeiten dienen kann. Der Studienverlauf ist dabei eng mit dem Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) verzahnt: Studierende erwerben den Bachelor integriert im Staatsexamensstudiengang.
Das Jurastudium an der Universität des Saarlandes zeichnet sich durch eine im Bundesvergleich hohe Erfolgsquote aus. In Saarbrücken machen Juristinnen und Juristen seit Jahren überdurchschnittlich gute Abschlüsse. Die Saarbrücker Markenzeichen sind Internationalität und Europarecht, Recht der Digitalisierung und Rechtsinformatik, Recht für Wirtschaft und Unternehmen sowie eine besondere Praxisnähe.
Absolventinnen und Absolventen des LL.B. können in allen Berufsfeldern, die kein Staatsexamen voraussetzen, beruflich tätig werden, etwa in Unternehmen (Banken, Versicherungen…), in der Wirtschafts- und Steuerberatung, bei Verbänden und Nichtregierungsorganisationen sowie in der öffentlichen Verwaltung.
Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung)
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Die Studierenden eignen sich fundierte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie in den juristischen Grundlagenfächern, Fachkenntnisse im gewählten Schwerpunktbereich, Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sowie – in den praktischen Studienzeiten vermittelte – Einblicke in die juristische Praxis an.
Mit Abschluss des Studiums verfügen die Absolventinnen und Absolventen über
- grundlegende Kenntnisse der juristischen Kernfächer,
- Kenntnisse der historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts sowie
- die Fähigkeit, juristische Probleme eines einfachen und mittleren Schwierigkeitsgrads einer methodengeleiteten Lösung zuzuführen.
Der Bachelorabschluss dient somit als Grundlage für verschiedene juristische Tätigkeiten, die nicht den Erwerb der ersten juristischen Staatsprüfung voraussetzen.
Der integrierte Bachelor ist eng mit dem Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) verzahnt. Es müssen Module im Umfang von 180 CP nach folgenden Maßgaben belegt werden:
- Pflichtmodule im Umfang von mindestens 141 CP
- Wahlpflichtmodul "Schwerpunktbereichsstudium" im Umfang von 15 CP
- Wahlmodule im Umfang von mindestens 18 CP
Im sechsten Semester ist die Anfertigung der Bachelorarbeit (6 CP) vorgesehen.
Module im Pflichtbereich (141 CP)
Bürgerliches Recht
- Bürgerliches Vermögensrecht I
- Bürgerliches Vermögensrecht II
- Schuldrecht
- Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht
- Familien- und Erbrecht
- Wirtschaftsrecht (Variante a: Handelsrecht und Arbeitsrecht)
- Wirtschaftsrecht (Variante b: Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht)
- Wirtschaftsrecht (Variante c: Handelsrecht und Gesellschaftsrecht)
- Zivilrecht Vertiefung
- Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene
Öffentliches Recht
- Staatsrecht
- Europarecht
- Verwaltungsrecht I
- Verwaltungsrecht II
- Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Strafrecht
- Strafrecht Einführung
- Strafrecht Vertiefung I
- Strafrecht Vertiefung II
- Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Grundlagen
- Arbeitstechniken und Grundlagen I
- Grundlagen II
- Propädeutische Übung
Vertiefungsrichtungen im Wahlpflichtmodul Schwerpunktbereichsstudium (15 CP)
- Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht
- Deutsches und internationales Steuerrecht
- Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht
- Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz
- Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht
- Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Französisches Recht
- Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht
- IT-Recht und Rechtsinformatik
Wahlmodule (18 CP)
- Rechtswissenschaftliche Vertiefung I
- Rechtswissenschaftliche Vertiefung II
- Praktikum I
- Praktikum II
- Praktikum III
- Rechtsterminologie
- Schlüsselqualifikationen
- Schlüsselqualifikationen II
- Seminar
- Interdisziplinäres Studium
Bachelorarbeit (6 CP)
Bewerbung & Zulassung
Zulassung von noch nicht eingeschriebenen Studierenden
Zum Studiengang werden nur Studierende zugelassen, die sich zugleich in den Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) eingeschrieben haben. Eine alleinige Immatrikulation in den Bachelorstudiengang ist ausgeschlossen. Ab Wintersemester 2024/25 bewirkt eine erstmalige Immatrikulation in den Studiengang "Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung)" automatisch die Immatrikulation in den darin integrierten Bachelorstudiengang.
Zulassung von bereits eingeschriebenen Studierenden
Wenn Sie vor dem Wintersemester 2024/25 in den Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) an der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren (auch dann, wenn Sie Ihr Studium zwischenzeitlich unterbrochen haben):
- Bitte stellen Sie beim Juristischen Prüfungsamt einen Antrag auf Einschreibung in den integrieren Bachelorstudiengang. Sie werden vorläufig in das erste Fachsemester eingeschrieben. Das Juristische Prüfungsamt leitet Ihren Antrag an das Studierendensekretariat weiter, das dann die endgültige Einschreibung durchführt.
- Da das Juristische Prüfungsamt keine Studierendenakte führt, müssen Sie ferner einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) einreichen. Bitte fügen Sie dem Antrag alle Leistungen bei, die Sie bisher erworben haben (mit Ausnahme von Leistungsnachweisen, die vom Juristischen Prüfungsamt ausgestellt wurden). Sie können den ausgefüllten Antrag sowie die Leistungsnachweise in Original und Kopie persönlich im Juristischen Prüfungsamt vorbeibringen, dann benötigen Sie keine Beglaubigungen. Oder Sie schicken den Antrag mit beglaubigten Kopien Ihrer Leistungsnachweise per Post. Bitte reichen Sie keine Originale per Post ein.
- Das Juristische Prüfungsamt führt die Anerkennung der Leistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) nur auf Antrag durch. Über die Anerkennung erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Wenn Sie von einer anderen Universität an die Universität des Saarlandes wechseln möchten:
- Stellen Sie bitte zunächst einen Antrag an den Gleichwertigkeitsausschuss. Nach der Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) stellen Sie bitte den Antrag auf Einschreibung in den integrierten Bachelorstudiengang.
Auf einen Blick
Regelstudienzeit | 6 Semester (Vollzeit) Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich. |
Abschluss | Bachelor of Laws (LL.B.) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkt | Nein. Bitte beachten Sie die Besonderheiten der Zulassung. |
Studiengebühren | Keine |
Semesterbeitrag | Aktueller Betrag |
Internetseite | Rechtswissenschaftliche Fakultät: Rechtsgrundlagen für den Bachelorstudiengang |
Kontakt
Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/studienberatung
Studienfachberatung
Silke U. Baumgärtner, Ass. iur.
Tel.: 0681 302-2003, -3100
s.baumgaertner(at)rewi.uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/fakultaet/r
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Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.
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