Gleichwertigkeitsausschuss
Gemäß § 5 Abs. 3 JAG entscheidet ein Ausschuss bestehend aus drei Professorinnen/Professoren der Abteilung Rechtswissenschaft über die Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, und stuft Bewerber, die die von einer anderen Hochschule nach Saarbrücken wechseln möchten, in ein Studiensemester ein. Des Weiteren entscheidet der Ausschuss auch über die Gleichwertigkeit von anderweitig erworbenen Schlüsselqualifikationen sowie eine anderweitig erworbene Fremdsprachenkompetenz.
Folgende Fragen werden häufig von Studierenden gestellt, die von einer anderen Hochschule an die Universität des Saarlandes wechseln möchten:
Ist ein Wechsel jederzeit möglich?
Ein Wechsel von einer anderen Universität zur Universität des Saarlandes ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn die entsprechenden Leistungen vergleichbar sind. Es empfiehlt sich jedoch, immer zum Wintersemester zu wechseln, da das Studiensystem jahresbezogen ausgerichtet ist.
Kann ich auch bei einer nicht bestandenen Zwischenprüfung nach Saarbrücken wechseln?
Die Fortsetzung Ihres Studiums in Saarbrücken ist nicht möglich, wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule im Studiengang Rechtswissenschaft das Recht zur Abschlussprüfung verwirkt haben (Verlust des Prüfungsanspruchs). Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie eine vorgesehene Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben. In diesem Fall sieht das Universitätsgesetz die Versagung der Einschreibung vor (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 SHSG); ein Wechsel nach Saarbrücken ist daher nicht möglich.
Werden mir meine an der anderen Universität erbrachten Leistungsnachweise anerkannt? Wie muss ich mir meine Scheine anerkennen lassen?
Folgendes ist zu beachten: Der Gleichwertigkeitsausschuss entscheidet über die Anerkennung der Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, und stuft den Bewerber in ein Semester ein. Dies bedeutet für Bewerbungen in ein höheres Semester, dass vor oder gleichzeitig mit der Einschreibung an der Universität ein formloser schriftlicher Antrag an den
Gleichwertigkeitsausschuss
c/o Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
zu stellen ist. Der Vorsitzende des Ausschusses ist derzeit Herr Univ.-Prof. Dr. Hannes Ludyga. Bitte schildern Sie Ihren bisherigen Studienverlauf, wie viele Semester Sie bisher studiert, welche Leistungen Sie bisher erbracht haben (bitte anhand beglaubigter Kopien nachweisen), wann Sie wechseln wollen und in welches Semester Sie eingestuft werden wollen bzw. welche Leistungsnachweise anerkannt werden sollen. Legen Sie bitte ferner einen Lebenslauf bei. Sie erhalten ‑ nach der Sitzung des Ausschusses ‑ einen schriftlichen Bescheid mit Angabe der Einstufung und evtl. Auflagen. In der Regel stuft der Ausschuss Studierende fortlaufend und ohne Auflagen ein, wenn an der früheren Universität alle verlangten Leistungen erbracht worden sind (Somit werden alle früheren Leistungen anerkannt!).
Bitte beachten Sie auch, dass der Antrag an den Ausschuss und der Antrag auf Zulassung bzw. die Immatrikulation zum Studium in ein höheres Fachsemester zwei verschiedene und unabhängig voneinander zu sehende Anträge sind und an zwei verschiedene Stellen gerichtet werden müssen.