Psychology (specialization: Clinical Psychology and Psychotherapy) (M.Sc.)
Der Masterstudiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPt) erfüllt die Anforderungen des reformierten Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen aus polyvalenten Bachelorstudiengängen der Psychologie, die ihr Studium nach dem 1. September 2020 aufgenommen haben und deren Bachelorabschluss ebenfalls die oben erwähnten Anforderungen erfüllt. Für eine Bewerbung ist daher eine Bestätigung der Hochschule erforderlich, dass der Bachelorabschluss Kompetenzen aus dem Kernbereich des Studiengangs nach der geltenden Approbationsordnung vermittelt und die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt.
Für Absolventinnen und Absolventen, die ihr Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 aufgenommen haben oder einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, gibt es keine Möglichkeit der Nachqualifizierung. Sie können sich aber ggf. für den allgemeinen Masterstudiengang Psychologie bewerben.
Der Masterstudiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist in besonderer Weise auf die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausgerichtet. Daneben besteht das Studium aus einem Pflichtbereich, in dem die methodisch-diagnostische und wissenschaftliche Ausbildung vertieft wird. Dazu gehören klinisch-psychologische Forschungsmethoden, diagnostische Verfahren, klinische Evaluationsmethoden sowie die Erstellung klinisch-psychologischer Gutachten.
Absolventinnen und Absolventen verfügen bei Abschluss des Studiums über folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
- Vertiefte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie insbesondere der Klinischen Psychologie und Psychotherapie
- Fachspezifische Kompetenzen, um nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten
- Berufsfeldbezogene Kompetenzen, sich in Aufgaben des auf Anwendung, Forschung oder Lehre bezogenen Tätigkeitsfelds als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut selbständig einzuarbeiten
- Fachübergreifende Kompetenzen, um häufig wechselnde Aufgaben und Anforderungen zu bewältigen, die im Berufsleben auftreten
- Vertiefte wissenschaftliche und methodologische Kenntnisse (wissenschaftliche Spezialkenntnisse im Vertiefungsbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie und Kenntnisse einschlägiger Forschungsmethoden)
- Vertiefte berufs- und forschungspraktische Qualifikationen (Erfahrung im selbständigen Umgang mit Forschungsmethoden und im Rahmen berufsqualifizierender Tätigkeiten)
- Hinreichende Qualifikation für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sowie einer eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung des Berufs und Befähigung zur Fort- und Weiterbildung
Die 120 CP des Studiums gliedern sich in folgende Bereiche:
- Pflichtbereich (20 CP) "Methoden und Diagnostik": Der Pflichtbereich besteht aus der Vertiefung "Forschungsmethoden" (10 CP), bestehend aus einer Vorlesung zum Thema "Multivariate Statistik", einer Übung "Fortgeschrittene computergestützte Datenanalyse" und einem Seminar "Forschungsspezifische Methoden und Evaluation". Die im Bachelorstudium erworbenen Methodenkompetenzen werden durch die Veranstaltungen weiter eingeübt, sie dienen dem vertieften Verständnis, der Anwendung und Evaluation von Methoden zur Auswertung und Interpretation wissenschaftlicher Befunde. Die zweite Vertiefung "Testtheorie, Diagnostik und Evaluation" (10 CP) beinhaltet die Vorlesung "Planen, Testen und Entscheiden" sowie die Seminare "Dokumentation und Evaluation von Behandlungen" und "Diagnostische Anwendungen und Erstellung psychologischer Gutachten" und versetzt Studierende in die Lage, psychotherapeutisch relevante diagnostische Verfahren zu entwickeln, anzuwenden und zu bewerten.
- Vertiefungsbereich "Klinische Psychologie und Psychotherapie" (39 CP): Im Vertiefungsbereich sind fünf Module zu belegen, die sich über die ersten drei Semester erstrecken. Er unterteilt sich in "Krankheits- und Verfahrenslehre" (12 CP), einem Modul, das u.a. einen Überblick über die Phänomenologie, die Ätiologie, die Bedingungsgefüge und die Behandlungsrichtlinien der wichtigsten psychologischen und neurologischen Störungsbilder vermittelt. In Kleingruppenveranstaltungen und Fallseminaren werden in den Modulen "Angewandte Psychotherapie" (5 CP), "Praxis der Psychotherapie – Berufsqualifizierende Tätigkeit II" (15 CP) und "Selbstreflexion" (2 CP) Behandlungsplanungen in therapeutischen Settings sowie Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren eingeübt. Einblick in die Erforschung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen und deren Behandlung gewährt das Modul "Psychotherapieforschung" (5 CP) durch zwei forschungsorientierte Praktika (150 Stunden).
- Wahlbereich Grundlagenvertiefung (10 CP): Der Wahlbereich erlaubt es den Studierenden, sich vertieftes Wissen in einem der vier Grundlagenbereiche des allgemeinen Masters Psychologie anzueignen: "Persönlichkeit, Situation, Interaktion", "Psychologie der Lebensspanne", "Kognitive Psychologie" oder "Kognitive Neuropsychologie".
- Modul "Praxis der Psychotherapie – Berufspraktische Tätigkeit III" (21 CP): Das 600 Stunden umfassende Modul vermittelt vertiefte berufspraktische Qualifikationen. Abzuleisten sind ein mindestens 150-stündiges Praktikum im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und zwei mindestens 450-stündige Praktika in der stationären und teilstationären Versorgung.
- Masterarbeit (30 CP): Die Masterarbeit wird im vierten Semester geschrieben. Sie wird unterstützt durch ein Begleitseminar.
Nach dem letzten Semester des Masterstudiums absolvieren die Studierenden die psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht und Verantwortung des staatlichen Landesprüfungsamtes steht und eine Voraussetzung für die Erteilung der Approbation darstellt.
Zugangsvoraussetzungen sind:
- Mindestens sechssemestriger Bachelor- oder äquivalenten Hochschulabschluss in Psychologie im Umfang von mindestens 180 CP
- Nachweis von Kompetenzen (d.h. mit einer Zuordnung zum Kernbereich des Studiengangs) nach der geltenden Approbationsordnung (gemäß § 7 und § 9 des PsychThG sowie Anlage 1 der PsychThApprO vom 4. März 2020 (Bundesgesetzbl. I S. 448))
- Bestätigung zur Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs (gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG)
- Nachweis von mindestens 164 CP im Kernbereich Psychologie
- Vorläufige Durchschnitts- oder Gesamtnote von 3,0 oder besser
- Nachweis bestimmter Leistungen in verschiedenen psychologischen Methoden- und Inhaltsbereichen
Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren Abschluss in einem nicht-deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen bei der Bewerbung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Stufe 3, oder TestDaF, Niveaustufe 5).
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, weisen ihre Qualifikation für den Masterstudiengang mit einer entsprechenden Leistungsübersicht nach. Voraussetzung einer Bewerbung ist der Nachweis von mindestens 150 CP sowie der Nachweis einer Prüfungsanmeldung zu allen ausstehenden Prüfungsleistungen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine beglaubigte Leistungsübersicht aller bestandenen und ausstehenden oder angemeldeten Prüfungen bei. Verwenden Sie dazu kein Transcript of Records, da diesem ausstehende bzw. angemeldete Prüfungen nicht zu entnehmen sind.
Sofern die genannten Qualifikationen nicht vom ersten Semester an erforderlich sind, können die Studierenden, soweit fachliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die fehlenden Inhalte durch ein ergänzendes Studium bis zum Abschluss des zweiten Fachsemesters nachgeholt werden.
Zur Überprüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen können Sie die Checkliste zur Bewerbung für die Masterstudiengänge Psychologie nutzen.
Ordnungen
- Prüfungsordnung
- Studienordnung
nebst Änderungsordnung - fachspezifische Bestimmungen
Studienplanung und weitere Informationen
Bewerbung um einen Studienplatz
This programme only starts in the winter semester. The application period runs to 15 July if you plan to begin studying in the following winter semester.
Applications for admission are submitted online via Saarland University's student information management (SIM) portals. If you have any questions about using the SIM portals, please check out our SIM Saarland help pages.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- a) Bei vorliegendem Abschluss. Nachweis über ein mindestens sechssemestriges Bachelorstudium in Psychologie im Umfang von mindestens 180 CP und eine Kopie des Prüfungszeugnisses, aus dem die Abschlussnote hervorgeht. Andere Hochschulabschlüsse bedürfen der gesonderten Prüfung durch den Prüfungsausschuss Psychologie.
b) Bei ausstehendem Abschluss. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, können Sie Ihre Qualifikation für den Masterstudiengang durch den Nachweis von mindestens 150 CP auf dem Studienkonto sowie eines Nachweises der Anmeldung aller ausstehenden Prüfungsleistungen nachweisen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine entsprechende Leistungsübersicht aller bestandenen und ausstehenden bzw. angemeldeten Prüfungen bei. Typisch ausstehende Prüfunsleistungen, die im Zeitpunkt der Bewerbung ebenfalls angemeldet sein müssen sind z.B. die Bachelor-Arbeit und das Berufspraktikum. Die Nachreichfrist für das Bachelor-Zeugnis ist in diesem Fall der 31.12., nach Zulassung zum Wintersemester. - Nachweis der erforderlichen Kompetenzen nach der geltenden Approbationsordnung (gemäß § 7 und § 9 des PsychThG sowie Anlage 1 der PsychThApprO vom 4. März 2020 (Bundesgesetzbl. I S. 448)) sowie eine Bestätigung zur Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs (gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG). Die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist mit Angabe des zuständigen Ministeriums des Bundeslandes und dem Datum der Feststellung durch die Hochschule zu bestätigen.
- Nachweis über die im Erststudium erbrachten Leistungen (z.B. eine Leistungsübersicht aller erbrachten und ausstehenden Prüfungsleistungen).
- Ausländische Studienbewerber, die ihren Abschluss in einem nicht-deutschsprachigen Studiengang erworben haben, fügen ihrer Bewerbung die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, Stufe 3, oder den TestDaF, Niveaustufe 5, bei.
Sofern die genannten Qualifikationen nicht vom ersten Semester an erforderlich sind, können Sie, soweit fachliche Gründe dem nicht entgegenstehen, vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass Sie die fehlenden Inhalte durch ein ergänzendes Studium bis zum Abschluss des zweiten Fachsemesters nachholen.
Zum Überprüfen Ihrer Bewerbungsvoraussetzungen können Sie die Checkliste zur Bewerbung für die Masterstudiengänge Psychologie nutzen.
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Abschluss | Master of Science (M.Sc.) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Erforderliche Deutschkenntnisse | DSH: Stufe 3, TestDaF: Stufe 5 |
Zulassungsbeschränkt | Ja |
Bewerbungsphase | Wintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli |
Studiengebühren | Keine |
Semesterbeitrag | Aktueller Betrag |
Internetseite | Fachrichtung Psychologie Prüfungsamt Psychologie |
Course adviser
Markus Pospeschill
Phone: +49 681 302-3238
Office hours: Monday and Thursday from 09:30 to 11:00
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