Nationwide student travel ticket

Das Semesterticket wird durch ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für Studierende abgelöst

Nach derzeitigem Planungsstand kann das Deutschlandsemesterticket nach erfolgreicher Einschreibung bzw. Rückmeldung ab August 2024 mit Gültigkeit ab 1. Oktober bezogen werden.

Hier finden Sie den aktuellen Stand der Informationen zum Deutschlandsemesterticket. Bitte werfen Sie regelmäßig einen Blick auf diese Seite, die kontinuierlich aktualisiert wird. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Webseite des AStA.

Wie das bisherige Semesterticket wird auch das Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet sind, dessen Preis bei 60% der Kosten des Deutschlandtickets festgelegt ist. Bezahlt wird automatisch bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil Ihres Semesterbeitrags.

Wie erhalte ich das Semesterticket?

Das Semesterticket wird als digitales Ticket auf Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt also nicht mehr die UdS-Card als Fahrausweis. Nach erfolgreicher Einschreibung/Rückmeldung und Zahlung der Beiträge kann das Ticket über das Portal des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) bezogen werden. Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie das digitale Deutschlandsemesterticket zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen. Weitere Informationen stellen wir Ihnen demnächst hier zur Verfügung. Außerdem werden FAQs auf der Webseite des saarVV zu finden sein.

In welchem Zeitraum gilt das Semesterticket?

Der Gültigkeitszeitraum umfasst die komplette Dauer des jeweiligen Semesters, für ein Wintersemester also vom 1. Oktober bis zum 31. März, für ein Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutschkurse am ISZ Saar gilt wie bisher ein angepasster Zeitraum.

Wo ist das Semesterticket gültig?

Die Gültigkeit umfasst den gesamten öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, also alle Linienbusse, Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen, inkl. der Saarbahn-Haltestelle "Sarreguemines (F)". Der Fernverkehr ist nicht eingeschlossen. Näheres dazu bei der Deutschen Bahn. Außerdem müssen ggf. regionale Sonderregelungen einzelner Verkehrsbetriebe beachtet werden, etwa bei der Fahrradmitnahme.

Kann ich meine Immatrikulationsbescheinigung als Semesterticket benutzen?

Nein. Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz für das Semesterticket anerkannt, nur das ordentlich ausgestellte E-Ticket wird akzeptiert. Screenshots oder Ausdrucke des QR-Codes sind ebenfalls nicht zulässig.

Wofür benötige ich dann noch meine UdS-Card?

Die UdS-Card ist weiterhin für Sie von großer Bedeutung. Sie ist Ihr Studierendenausweis und muss daher, wie bisher, jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung validiert werden. Die Karte erhält dann einen gültigen Semesteraufdruck, allerdings ab 1. Oktober 2024 keinen saarVV-Aufdruck mehr. Sie kann dann nicht mehr als Fahrschein genutzt werden.

Was passiert bei einer Exmatrikulation?

Nur eingeschriebene Studierende sind zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets berechtigt. Im Falle einer Exmatrikulation ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig, auch wenn das Semester noch nicht zu Ende ist.

Welche Möglichkeiten der Befreiung oder Erstattung gibt es?

Die bisherigen Regelungen zur Befreiung/Erstattung bleiben im Wesentlichen bestehen. Informationen finden Sie auf der Webseite des AStA. Neu ist, dass immatrikulierte Promovierende und immatrikulierte Weiterbildungsstudierende nun die Möglichkeit haben, eine Erstattung zu beantragen.

Ich nutze derzeit das Upgrade-Modell. Muss ich es kündigen?

Das Upgrade-Modell läuft mit dem neuen Deutschlandsemesterticket automatisch aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass es keiner gesonderten Kündigung bedarf.

Fragen?

Bitte kontaktieren Sie die Service-Hotline des Studierendensekretariats.