Deutschlandsemesterticket
Das Semesterticket wird durch ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für Studierende abgelöst
Das Deutschlandsemesterticket kann nach erfolgreicher Einschreibung bzw. Rückmeldung ab sofort mit Gültigkeit ab 1. Oktober bezogen werden.
Wie das bisherige Semesterticket wird auch das Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet sind, dessen Preis bei 60% der Kosten des Deutschlandtickets festgelegt ist. Bezahlt wird automatisch bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil Ihres Semesterbeitrags.
Das Semesterticket wird als digitales Ticket auf Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt also nicht mehr die UdS-Card als Fahrausweis. Nach erfolgreicher Einschreibung/Rückmeldung und Zahlung der Beiträge kann das Ticket über das Portal des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) bezogen werden. Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie das digitale Deutschlandsemesterticket zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen.
Der Gültigkeitszeitraum umfasst die komplette Dauer des jeweiligen Semesters, für ein Wintersemester also vom 1. Oktober bis zum 31. März, für ein Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutschkurse am ISZ Saar gilt wie bisher ein angepasster Zeitraum.
Die Gültigkeit umfasst den gesamten öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, also alle Linienbusse, Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen, inkl. der Saarbahn-Haltestelle "Sarreguemines (F)". Der Fernverkehr ist nicht eingeschlossen. Näheres dazu bei der Deutschen Bahn. Außerdem müssen ggf. regionale Sonderregelungen einzelner Verkehrsbetriebe beachtet werden, etwa bei der Fahrradmitnahme.
Nein. Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz für das Semesterticket anerkannt, nur das ordentlich ausgestellte E-Ticket wird akzeptiert. Screenshots oder Ausdrucke des QR-Codes sind ebenfalls nicht zulässig.
Die UdS-Card ist weiterhin für Sie von großer Bedeutung. Sie ist Ihr Studierendenausweis und muss daher, wie bisher, jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung validiert werden. Die Karte erhält dann einen gültigen Semesteraufdruck, allerdings ab 1. Oktober 2024 keinen saarVV-Aufdruck mehr. Sie kann dann nicht mehr als Fahrschein genutzt werden.
Nur eingeschriebene Studierende sind zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets berechtigt. Im Falle einer Exmatrikulation ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig, auch wenn das Semester noch nicht zu Ende ist.
Die bisherigen Regelungen zur Befreiung/Erstattung bleiben im Wesentlichen bestehen. Informationen finden Sie auf der Webseite des AStA. Neu ist, dass immatrikulierte Promovierende und immatrikulierte Weiterbildungsstudierende nun die Möglichkeit haben, eine Erstattung zu beantragen.
Das Upgrade-Modell läuft mit dem neuen Deutschlandsemesterticket automatisch aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass es keiner gesonderten Kündigung bedarf.
Fragen?
Sie können das Semesterticket nicht beantragen, weil Ihnen angezeigt wird, dass Sie keine Berechtigung haben? Bitte schreiben seine E-Mail mit dem passenden Screenshot aus der SaarVV App an studium+21(at)uni-saarland.de.
Sie haben Ihr Ticket erfolgreich in der SaarVV App beantragt, aber es ist in der App nicht (mehr) verfügbar? Bitte wenden Sie sich an das saarVV Call- & Abo-Center.