Beiträge und Gebühren
Für die Einschreibung und/oder Rückmeldung an der Universität des Saarlandes müssen Sozialbeiträge, ein Verwaltungskostenbeitrag und ggf. Gebühren entrichtet werden. Eventuell anfallende Studiengebühren müssen Sie also zusätzlich zum Sozialbeitrag und den Beiträgen der Studierendenschaft bezahlen. Wir können Sie erst einschreiben oder rückmelden, wenn der fällige Betrag bei uns eingegangen ist.
Semesterbeitrag
Alle Studierenden bezahlen den Sozialbeitrag, den Verwaltungskostenbeitrag und die Beiträge der Studierendenschaft. Im Beitrag enthalten ist das Semesterticket.
Studiengebühren
Für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge werden nur die Sozialbeiträge, aber keine allgemeinen Studiengebühren erhoben.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Die Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer sind abhängig von der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden und betragen zwischen 111,30€ und 156,30€. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Seniorstudierende
Seniorstudierende ab dem 55. Lebensjahr bezahlen 400€ zusätzlich.
Zweithörerinnen und Zweithörer
Zweithörerinnen und Zweithörer bezahlen 324,90€ pro Semester (200€ Gebühr + 74,90€ Sozialbeitrag + 50€ Verwaltungskostenbeitrag). In diesem Betrag ist kein Semesterticket enthalten, und es kann auch nicht dazugebucht werden. Zweithörer von Hochschulen des Universitätsverbunds Südwest sind von Beiträgen und Gebühren befreit.
Weiterbildungsstudierende
Die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung sind gebührenpflichtig. Hier finden Sie die Kosten des jeweiligen Studienangebots.
Juniorstudium
Schülerinnen und Schüler im Juniorstudium bezahlen keine Sozialbeiträge oder Gebühren.
Weitere Gebühren
Für bestimmte Dienstleistungen im Kontext von Einschreibung und Rückmeldung (z.B. Beglaubigungen) können ggf. weitere Kosten entstehen. Diese entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührenordnung.
Studierendensekretariat
Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de
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