Die Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wurden die Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kita-Kinder als unbegründet abgelehnt. Nach dem Urteil steht fest, dass Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben. In Schulen drohen bei einer Missachtung weiterhin Bußgelder.
08/18/2022