Erasmus+ Studium mit Programmländern
Mit Erasmus+ können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master & Promotion) an einer Partneruniversität in einem der Programm- oder Partnerländer studieren. Das Austauschprogramm bietet die Möglichkeit für Langzeitaufenthalte von einem oder zwei Semestern, aber auch für Kurzzeitaufenthalte von bis zu einem Monat. Bei beiden Aufenthaltsdauern erhalten Sie eine finanzielle Förderung, Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen und Sie werden sowohl von der Heimat- als auch von der Gastuniversität bei Ihrem Auslandsaufenthalt unterstützt.
Erasmus+ Langzeitmobilität
- Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
- Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
- Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
- Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
- Für Studierende mit fewer opportunities stehen Sondermittel zur Verfügung.
Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm für Langzeitmobilitäten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
Ausnahme: Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein werden aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert - Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
- Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
- Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben und befinden sich mindestens im zweiten Studienjahr des Bachelors. Masterstudierende und Promovierende können ab dem ersten Semester des Studienzyklus ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
- Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache der Gasthochschule
- Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens 60 Tage und maximal zwölf Monate (360 Tage)
- Die ausgewählte Partnerhochschule hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
- Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 15 ECTS-Punkte in Ihrem Fach oder anderen Studienfächern oder in Rücksprache mit Ihrem Fachkoordinator auch andere Studienfächer
Sofern keine fachspezifischen Auswahlkriterien durch die Fachkoordination genannt werden, erfolgt die Auswahl nach diesen Kriterien:
- Erfolgreichen Studienleistungen (Notenspiegel)
- Sprachkenntnissen
- Motivation (Nachweis durch Motivationsschreiben)
Für Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ Langzeitmobilitäten erhalten Studierende eine finanzielle Förderung. Diese setzt sich aus einer monatlichen Förderung, falls zutreffend Förderung der Reisetage sowie falls zutreffend Top Ups zusammen.
Monatliche Fördersätze (Stand: Aufruf 2024)
Die monatliche Förderung für Erasmus+ Langzeitmobilitäten (von 60 Tagen bis zu 12 Monaten) ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.
- Ländergruppe 1
- Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Erasmus+ International: Großbritannien und Schweiz
- Sie erhalten 600 Euro pro Monat bzw. 20 Euro pro Tag
- Ländergruppe 2
- Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
- Sie erhalten 540 Euro pro Monat bzw. 18 Euro pro Tag
- Ländergruppe 3
- Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Sie erhalten 540 Euro pro Monat bzw. 18 Euro pro Tag
Mit einem Erasmus+ Status können Sie pro Studienzyklus 12 Monate (Staatsexamen 24 Monate) im Ausland verbringen. Die maximale finanzielle Unterstützung beträgt
- 4,5 Monate bei einem Aufenthalt für ein Semester
- 9 Monate bei einem Aufenthalt für zwei Semestern
Förderung von Reisetagen
Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
- Nicht-umweltfreundliche Verkehrsmittel (nach Genehmigung): bis zu 2 geförderte Reisetage
- „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage
Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .
Erasmus+ Förderung und Auslands-BAföG:
Auf das Auslands-BAföG angerechnet wird
- monatliche Fördersätze
- Top Up für Erstakademiker*innen
- Top Up für Erwerbstätige
Nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet werden
- Top Up für chronisch Erkrankte
- Top Up für Personen mit Grad der Behinderung (mind. 20%)
- Top Up für Personen, die mit Kind ins Ausland gehen
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.
Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.
Langzeitmobilität Schritt für Schritt
Wichtige Formalitäten vor der Abreise
- Bewerben Sie sich bei Ihrer Fachkoordination um einen Studienplatz im Rahmen des Erasmus+ Programms
- Füllen Sie die Annahmeerklärung online aus. Sie erhalten den Link zur Annahmeerklärung von Ihrer Fachkoordination
- Sie erhalten eine Erasmus-Bescheinigung (dreisprachige Erklärung) von Ihrer Fachkoordination
- Beantragen Sie Ihre Erasmus+ Förderung, indem Sie alle notwendigen Unterlagen beim Erasmus+ Team des International Office einreichen. Die Unterlagen (z.B. Learning Agreement Zugang) erhalten Sie kurz vor Ihrem Auslandsaufenthalt per E-Mail
Versicherung
Krankenversicherung
In EU-Ländern besteht Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Behandlungskosten in EU-Staaten übernimmt, reicht aus. Die Mitgliedschaft muss durch das Einreichen der EHIC (gesetzlich Versicherte) oder einer schriftlichen Bescheinigung (privat Versicherte) nachgewiesen werden.
Da jedoch nicht immer die vollständige Deckung von Auslandsbehandlungen gewährleistet ist, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
DAAD-Gruppenversicherung
Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über die Gruppenversicherung des DAAD versichern lassen. Diese beinhaltet eine günstige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Wohnungssuche
Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft in Ihrem Gastland!
Die Gastuniversität stellt hierfür meist Informationen zu Suchportalen oder der Möglichkeit, einen Wohnheimplatz zu beantragen zur Verfügung.
Achten Sie bei der Wohnungssuche auf seriöse Angebote.
Online-Sprachentest und Sprachkurs
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für alle Amtssprachen der EU zu Verfügung. Der Test ist freiwillig und dient der Einschätzung der Sprachkenntnisse in der für den Auslandsaufenthalt relevanten Sprache(n). Sie haben die Möglichkeit über die von der EU bereitgestellten online-Plattform einen kostenlosen online-Sprachkurs zu machen.
Beurlaubung
Sie müssen für die Zeit Ihres Erasmus+ Aufenthaltes an der Saar-Uni eingeschrieben sein. Sie können sich aber unter Umständen für die Zeit beurlauben lassen. Dadurch steigt die Anzahl der Fachsemester während Ihres Erasmus+ Aufenthalts nicht. Ihr Auslandssemester wirkt sich also nicht auf Ihre Regelstudienzeit aus. Eine Beurlaubung ist nicht verpflichtend.
Bitte klären Sie im Falle einer Beurlaubung Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen und Teilnahme an Prüfungen mit Ihrem Prüfungssekretariat und dem Fachkoordinator.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite zur Beurlaubung.
Formalitäten bei der Ankunft an der Gastuniversität
- Lassen Sie sich die Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) von der zuständigen Koordination der Gastuniversität unterschreiben und senden es per E-Mail an das Erasmus+ Team des International Office der UdS.
- Falls Sie Änderungen (Changes) an Ihrem Learning Agreement vornehmen müssen, senden Sie diese an das Erasmus+ Team der UdS.
Wenn diese Unterlagen im International Office der UdS eingegangen sind, erhalten Sie die erste Rate Ihrer Förderung.
Sprachkurse an der Gastuniversität
Viele Partneruniversitäten bieten Sprachkurse an, entweder als Intensivkurs vor Veranstaltungsbeginn oder studienbegleitend. Dabei handelt es sich zum Teil um kostenlose oder kostengünstige Sprachkurse für Erasmus+ Studierende. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fachkoordinator oder direkt bei der Partnerhochschule.
Formalitäten vor der Abreise
- Lassen Sie die Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) von der Gasthochschule unterschreiben und stempeln und schicken Sie diese per E-Mail an das Erasmus+ Team der UdS.
- Lassen Sie sich ein Transcript of Records bzw. einen Notenspiegel der besuchten Kurse ausstellen. Das Transcript of records wird entweder vom International Office oder vom Fachkoordinator an der Gasthochschule ausgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Ausstellungsmodalitäten. Sie benötigen das Transcript of records unter anderem für die Anerkennung der Kurse im Prüfungssekretariat Ihrer Fakultät.
- Denken Sie daran, bürokratische Angelegenheiten vor Ort zu erledigen, z.B. Kündigen von Mietverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Abonnements (WLAN, ÖPNV u.Ä.)
Nach der Rückkehr an die UdS
- Kümmern Sie sich um die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen. Hierfür muss in der Regel das Transcript of Records der Gastuniversität beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.
Über das European Credit Transfer System (ECTS) können Hochschulen im Ausland erbrachte Studienleistungen übertragen und leichter anerkennen. In der Regel können Ihre im Ausland erworbenen ECTS-Punkte problemlos in das System der Leistungsnachweise der Saar-Uni übertragen werden. Sie sollten sich im Vorfeld bei Ihrem Prüfungsamt oder an den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung informiert haben, welche Leistungen anerkannt werden und diese im Learning Agreement erfasst haben. - Füllen Sie den Erasmus+ Abschlussbericht online aus. Hierfür erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung direkt von der EU.
Erst nachdem alle Unterlagen und der Abschlussbericht fertiggestellt und beim Erasmus+ Team der UdS eingegangen sind, erhalten Sie die zweite Rate Ihrer Förderung.
Erasmus+ Kurzzeitaufenthalte
- Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
- Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
- Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
- Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
- Für Studierende mit fewer opportunities stehen Sondermittel zur Verfügung.
Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm für Kurzzeitmobilitäten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
Ausnahme: Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein werden aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert - Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
- Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
- Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben
- Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache der Gasthochschule
- Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens 5 Tage und maximal 30 Tage
- Die ausgewählte Partnerhochschule hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
- Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 3 ECTS-Punkte in Ihrem Fach oder anderen Studienfächern und Ihr Aufenthalt enthält einen virtuellen Anteil vor, während oder nach der physischen Mobilität.
Für den physischen Aufenthalt im Rahmen der Erasmus+ Kurzzeitmobilität erhalten Studierende eine finanzielle Förderung. Diese setzt sich aus einer Aufenthaltsförderung, Förderung der Reisetage, Reisekostenpauschale sowie falls zutreffend Top Ups zusammen.
Aufenthaltsförderung (Stand: Aufruf 2024)
Sie ist unabhängig vom Zielland und beträgt
- bis zum 14. Tag 79 Euro pro Tag
- ab dem 15. Tag sind es 56 Euro pro Tag
Förderung von Reisetagen
Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
- Nicht-umweltfreundliche Verkerhsmittel: bis zu 2 geförderte Reisetage
- „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage
Reisekostenpauschale
Berechnet auf Basis des Erasmus+ Distance Calculator
Top Up
- einmalig 100 Euro bei Mobilitäten bis zu 14 Tagen
- einmalig 150 Euro bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen
Top Up Förderung erhalten Sie, wenn Sie:
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.
Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.
Kurzzeitmobilität Schritt für Schritt
Wichtige Formalitäten vor der Abreise
- Melden Sie sich beim International Office, um Informationen zur Bewerbung für eine Erasmus+ Kurzzeitmobilität zu erhalten.
- Füllen Sie die Annahmeerklärung online aus. Den Link erhalten Sie von unserem Erasmus+ Team.
- Beantragen Sie Ihre Erasmus+ Förderung, indem Sie alle notwendigen Unterlagen beim Erasmus+ Team des International Office einreichen. Die Unterlagen (z.B. Learning Agreement Zugang) erhalten Sie kurz vor Ihrem Auslandsaufenthalt per E-Mail
Versicherung
Krankenversicherung
In EU-Ländern besteht Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Behandlungskosten in EU-Staaten übernimmt, reicht aus. Die Mitgliedschaft muss durch das Einreichen der EHIC (gesetzlich Versicherte) oder einer schriftlichen Bescheinigung (privat Versicherte) nachgewiesen werden.
Da jedoch nicht immer die vollständige Deckung von Auslandsbehandlungen gewährleistet ist, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
DAAD-Gruppenversicherung
Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über die Gruppenversicherung des DAAD versichern lassen. Diese beinhaltet eine günstige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Wohnungssuche
Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft in Ihrem Gastland!
Die Gastuniversität stellt hierfür meist Informationen zu Suchportalen oder der Möglichkeit, einen Wohnheimplatz zu beantragen zur Verfügung.
Achten Sie bei der Wohnungssuche auf seriöse Angebote.
Online-Sprachentest und Sprachkurs
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für alle Amtssprachen der EU zu Verfügung. Der Test ist freiwillig und dient der Einschätzung der Sprachkenntnisse in der für den Auslandsaufenthalt relevanten Sprache(n). Sie haben die Möglichkeit über die von der EU bereitgestellten online-Plattform einen kostenlosen online-Sprachkurs zu machen.
Formalitäten bei der Ankunft an der Gastuniversität
- Lassen Sie sich die Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) von der zuständigen Koordination der Gastuniversität unterschreiben und senden es per E-Mail an das Erasmus+ Team des International Office der UdS.
- Falls Sie Änderungen (Changes) an Ihrem Learning Agreement vornehmen müssen, senden Sie diese an das Erasmus+ Team der UdS.
Wenn diese Unterlagen im International Office der UdS eingegangen sind, erhalten Sie die erste Rate Ihrer Förderung
Formalitäten vor der Abreise
- Lassen Sie die Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) von der Gasthochschule unterschreiben und stempeln und schicken Sie diese per E-Mail an das Erasmus+ Team der UdS.
- Lassen Sie sich ein Transcript of Records bzw. einen Notenspiegel der besuchten Kurse ausstellen. Das Transcript of records wird entweder vom International Office oder vom Fachkoordinator an der Gasthochschule ausgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Ausstellungsmodalitäten. Sie benötigen das Transcript of records unter anderem für die Anerkennung der Kurse im Prüfungssekretariat Ihrer Fakultät.
Nach der Rückkehr an die UdS
- Kümmern Sie sich um die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen. Hierfür muss in der Regel das Transcript of Records der Gastuniversität beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.
Über das European Credit Transfer System (ECTS) können Hochschulen im Ausland erbrachte Studienleistungen übertragen und leichter anerkennen. In der Regel können Ihre im Ausland erworbenen ECTS-Punkte problemlos in das System der Leistungsnachweise der Saar-Uni übertragen werden. Sie sollten sich im Vorfeld bei Ihrem Prüfungsamt oder an den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung informiert haben, welche Leistungen anerkannt werden und diese im Learning Agreement erfasst haben. - Füllen Sie den Erasmus+ Abschlussbericht online aus. Hierfür erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung direkt von der EU.
Erst nachdem alle Unterlagen und der Abschlussbericht fertiggestellt und beim Erasmus+ Team der UdS eingegangen sind, erhalten Sie die zweite Rate Ihrer Förderung.
Bewerben Sie sich jetzt für Ihr Auslandsemester!
Informationen zur Bewerbung für Kurzzeitmobilitäten erhalten Sie auf Anfrage per Mail an outgoing(at)uni-saarland.de
Erasmus+ Studierendencharta
Die Pflichten und Rechte von Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. Sie wird Ihnen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts zur Verfügung gestellt.
Information und Beratung
Ihre Ansprechpartnerin für das ERASMUS+ Programm ist Fabienne Adolphe, Erasmus+ Koordinatorin im International Office und das GoOut! Service Center Team. Sie können jederzeit einen Beratungstermin über unser Kontaktformular vereinbaren.
GoOut! Service Center
Geb. A4 4 (Campus Center), Erdgeschoss
Tel.: +49 681 302-71126
outgoing(at)uni-saarland.de