Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich. Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 bzw. 24 Monaten pro Studienzyklus ist eine mehrfache Förderung möglich.
Monatliche Fördersätze (Stand: Aufruf 2024)
Die monatliche Förderung für Erasmus+ Praktikum (von 60 Tagen bis zu 12 Monaten) ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.
- Ländergruppe 1
- Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Erasmus+ international - Förderung begrenzt auf drei Monate: Schweiz und Vereinigtes Königreich
- Sie erhalten 750 Euro pro Monat bzw. 25 Euro pro Tag
- Ländergruppe 2
- Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
- Sie erhalten 690 Euro pro Monat bzw. 23 Euro pro Tag
- Ländergruppe 3
- Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Sie erhalten 690 Euro pro Monat bzw. 23 Euro pro Tag
Mit einem Erasmus+ Status können Sie pro Studienzyklus 12 Monate (Staatsexamen 24 Monate) im Ausland verbringen. Die maximale finanzielle Unterstützung beträgt
- maximal 4,5 Monate bei einem Aufenthalt bis zu einem halben Jahr
- maximaal 9 Monate bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr
Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
- Social-Top-Ups
Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
- Förderung von Reisetagen
- Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
- Nicht-umweltfreundliche Verkehrsmittel (nach Genehmigung): bis zu 2 geförderte Reisetage
- „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage.
Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .