Aufenthalte in Europa für Promovierende
Promovierende haben über das Erasmus+ Programm vielseitige Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt durchzuführen. Sie können mit einem Studierendenstatus sowohl Langzeit- und Kurzzeitmobilitäten in Form eines Studiums oder Praktikums durchführen. Darüber hinaus ist es Promovierenden, die bei der Universität angestellt sind möglich, ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität zu Fortbildungs- oder Lehrzwecken durchzuführen.
Das Erasmus+ Programm gliedert sich in Erasmus+ mit Programmländern und Erasmus+ mit Partnerländern.
Die Programmländer umfassen alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien, die Türkei und das Vereinigte Königreich.
Die Partnerländer sind Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro und die Ukraine.
Erasmus+ Langzeitmobilität für Promovierende
Einschreibung als Promovierender an der UdS
Die Mobilität hat eine Mindestdauer von 60 Tagen
Die Mobilität überschreitet die Maximaldauer von 12 Monaten nicht
Programmländer
Monatliche Fördersätze (Stand: Aufruf 2024)
Die monatliche Förderung für Erasmus+ Langzeitmobilitäten (von 60 Tagen bis zu 12 Monaten) ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.
- Ländergruppe 1
- Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Erasmus+ International: Großbritannien und Schweiz
- Sie erhalten 600 Euro pro Monat bzw. 20 Euro pro Tag
- Ländergruppe 2
- Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
- Sie erhalten 540 Euro pro Monat bzw. 18 Euro pro Tag
- Ländergruppe 3
- Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Sie erhalten 540 Euro pro Monat bzw. 18 Euro pro Tag
Mit einem Erasmus+ Status können Sie pro Studienzyklus 12 Monate im Ausland verbringen. Die maximale finanzielle Unterstützung beträgt
- 4,5 Monate bei einem Aufenthalt für ein Semester
- 9 Monate bei einem Aufenthalt für zwei Semestern
Förderung von Reisetagen
Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
- Nicht-umweltfreundliche Verkehrsmittel (nach Genehmigung): bis zu 2 geförderte Reisetage
- „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage
Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .
Partnerländer
- Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Ukraine
- 700 Euro monatliche Förderung
- Top Up Zusatzförderung (250 Euro/Monat) für die oben genannten Gruppen ebenfalls möglich
- für Partnerländer wird je nach Distanz eine zusätzlich Reisekostenpauschale ausgezahlt
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen muss mit der jeweiligen Doktormutter bzw. dem Doktorvater abgesprochen werden.
Die Bewerbung an einer Partneruniversität wird über die Fachkoordination durchgeführt. Die zuständigen Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren finden Sie hier.
Nach der erfolgreichen Nominierung an der Partneruniversität werden Sie für das Beantragen der Förderung an das International Office der Universität des Saarlandes weitergeleitet.
Erasmus+ Kurzzeitmobilität für Promovierende
- Einschreibung als Promovierender an der UdS
- Die Mobilität hat eine Mindestdauer von 5 Tagen
- Die Mobilität überschreitet die Maximaldauer von 30 Tagen nicht
Für den physischen Aufenthalt im Rahmen der Erasmus+ Kurzzeitmobilität erhalten Promovierende eine finanzielle Förderung. Diese setzt sich aus einer Aufenthaltsförderung, Förderung der Reisetage, Reisekostenpauschale sowie falls zutreffend Top Ups zusammen.
Aufenthaltsförderung (Stand: Aufruf 2024)
Sie ist unabhängig vom Zielland und beträgt
- bis zum 14. Tag 79 Euro pro Tag
- ab dem 15. Tag sind es 56 Euro pro Tag
Förderung von Reisetagen
Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
- Nicht-umweltfreundliche Verkehrsmittel: bis zu 2 geförderte Reisetage
- „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage
Reisekostenpauschale
Berechnet auf Basis des Erasmus+ Distance Calculator
Top Up
- einmalig 100 Euro bei Mobilitäten bis zu 14. Tagen
- einmalig 150 Euro bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen
Top Up Förderung erhalten Sie, wenn Sie:
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen muss mit der jeweiligen Doktormutter bzw. dem Doktorvater abgesprochen werden.
Bitte bewerben Sie sich mit Zustimmung Ihrer betreuenden Professorin bzw. Ihres betreuenden Professors um das Tagesstipendium für Ihre Kurzzeitmobilität beim International Office.
Erasmus+ Personalmobilität zur Weiterbildung
Promovierende haben die Möglichkeit im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität Aufenthalte für Weiterbildungsmaßnahmen zu machen. Alle Informationen zur Personalmobilität erhalten Sie auf unseren Webseiten zu Erasmus+ für Personal und Dozierende.
Erasmus+ Personalmobilität zur Lehre
Promovierende haben die Möglichkeit im Rahmen der Erasmus+ Dozierendenmobilität Aufenthalte zu Unterrichtszwecken zu machen. Alle Informationen zur Dozierendenmobilität erhalten Sie auf unseren Webseiten zu Erasmus+ für Personal und Dozierende.
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