Erasmus+ für Personal und Dozierende
Personalmobilität (Erasmus+)
Erasmus+ ermöglicht Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Gefördert wird Hochschulpersonal aus allen Bereichen, z.B. aus Verwaltung, Bibliotheken, Fachrichtungen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studienberatung, Technologie und Transfer, Weiterbildung, und für verschiedene Weiterbildungsformate, z.B. Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen.
Vorteile eines Auslandsaufenthalts mit Erasmus+
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Mobilität von Dozentinnen und Dozenten (Erasmus+)
Gastdozenten stärken durch ihren Aufenthalt an einer Partnerhochschule die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Bei einer Gastdozentur sollte die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Gefördert werden:
- Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit Arbeitsvertrag an der Universität des Saarlandes
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrkräfte
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, das zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen wird
Wie lange dauert ein Auslandsaufenthalt?
Die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts muss mindestens zwei Tage und darf höchstens zwei Monate betragen. Bei Gastdozenturen umfasst das Unterrichtspensum mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Die maximale Förderdauer für Gastdozenturen liegt bei zwölf Tagen.
Wo kann ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?
Gefördert werden Aufenthalte an einer Hochschule oder anderen Einrichtung mit Erasmus Charta, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.
Gastdozenturen dürfen nicht in Deutschland stattfinden (außer Sie lehren im Ausland und werden an eine deutsche Hochschule eingeladen) und nicht im Land Ihres Hauptwohnsitzes.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen absolvieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen neuen Erasmus+ Vertrag mit einer Universität abzuschließen, mit der bisher noch keine Kooperation besteht. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office.
Was wird gefördert und wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Finanziell gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten.
Welche Fristen gibt es?
Eine feste Bewerbungsfrist für die Personal- und Dozierendenfrist gibt es nicht. Dennoch bitten wir Sie, sich nach Möglichkeit spätestens vier Wochen vor Ihrem Auslandsvorhaben bei uns zu melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ansprechpartnerin
Fabienne Adolphe
Erasmus Institutional Coordinator
fabienne.adolphe(at)uni-saarland.de
Tel.: +49 681 302-71107
GoOut! Service Center
Geb. A4 4 (Campus Center), Erdgeschoss
Tel.: +49 681 302-71126
outgoing(at)uni-saarland.de