Professorinnenprogramm des Bundes
Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder
Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2007 das Professorinnenprogramm I gestartet. Die Fortführung des erfolgreichen Programms wurde 2012 beschlossen.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat im April 2017 entschieden, das Professorinnenprogramm in die dritte Runde fortzuführen. Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern - und wird darum fortgesetzt. Es wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen und stärkt die Strukturen für die hochschulinterne Gleichstellung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder stellen zusammen für das Programm 150 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird damit die Anschubfinanzierung für fünf Jahre - vornehmlich vorgezogende - Berufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Aber auch die Finanzierung von Berufungen auf eine Regelprofessur ist möglich.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms I (2008-2013) konnte die UdS 3 Professorinnen an die Standorte Homburg und Saarbrücken berufen. In der zweiten Programmrunde (Professorinnenprogramm II 2012-2017) konnten 2 Professorinnen nach Saarbrücken berufen werden. Die UdS konnte auch in der dritten Runde (Professorinnenprogramm III 2020-2025) punkten und erneut 3 Professorinnen an beide Standorte berufen. Mehr Infos zum Professorinnenprogramm finden Sie hier .
Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
Gleichstellungsbeauftragte der Universität des Saarlandes
Dr.in Sybille Jung
Telefon: 0681 / 302 - 4795
E-Mail: sybille.jung(at)uni-saarland.de
Gleichstellungsbüro der Universität des Saarlandes
Gebäude C3 1 (Nebengebäude)
Postfach 15 11 50