Wechsel von Saarbrücken zu einer anderen Universität

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Welche Bescheinigungen werden mir von der Universität des Saarlandes ausgestellt?
Haben Sie das erste Studienjahr bestanden, so kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass Sie bei uns zu den Übungen (für Fortgeschrittene) zugelassen sind.
Im Übrigen können Ihnen Grundlagenveranstaltungen (Einführung in das juristische Denken und Arbeiten, Juristische Methodenlehre, Rechts- und Verfassungsgeschichte I und II, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie) gesondert bescheinigt werden, sofern Sie in den genannten Leistungskontrollen eine schriftliche Arbeit geschrieben und mit mindestens der Note „ausreichend“ bestanden haben.
Des Weiteren erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung, dass der erfolgreiche Abschluss des zweiten Studienjahres in seinen Voraussetzungen denen einer erfolgreichen Ablegung der Zwischenprüfung gemäß § 15 Abs. 1 HRG entspricht und dass Sie im Studiengang Rechtswissenschaft keine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung (Zwischenprüfung, studienbegleitende Leistungskontrolle) endgültig nicht bestanden haben.


An der neuen Universität benötige ich Teilnahmebescheinigungen für die Arbeitsgemeinschaften. Wer stellt mir eine solche Bescheinigung aus?
Die Teilnahmebescheinigungen für die Arbeitsgemeinschaften werden vom Arbeitsgemeinschaftsleiter bzw. von dem Lehrstuhl des Koordinators der Arbeitsgemeinschaft auf Wunsch ausgestellt, sofern eine regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung vorliegt. Zu diesem Zweck werden in den Arbeitsgemeinschaften Teilnehmerlisten geführt.