Neuigkeiten

Ausgabe 1|2022 erschienen!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe im Jahrgang 2022 der Saarbrücker Rechtszeitschrift präsentieren zu dürfen, die mit zahlreichen spannenden Beiträgen aufwarten kann:

Zunächst widmet sich Lena-Marie Adam in ihrem Beitrag der Entwicklungsgeschichte des § 128a ZPO. Vom In-Kraft-treten im Jahr 2002 bis zum Erwachen der Norm aus ihrem 18-jährigen „Dornröschenschlaf“ [Windau, AnwBl 2021, 26(26)] im Zuge der Corona-Pandemie 2020, zeichnet die Verfasserin die wichtigsten Wegmarken auf der historischen Entwicklung nach und erläutertet weshalb § 128a ZPO in Wissenschaft und Praxis derzeit so intensiv diskutiert wird.

Mit der Doppelqualität von Waren trotz identischer Vermarktung und der lauterkeitsrechtlichen Lösung dieses als „dual quality“ bekannten Problems befasst sich Linus Wendler in seinem umfangreichen Aufsatz. Dabei setzt er sich kritisch mit den europarechtlichen Antworten des Richtliniengebers und den Umsetzungen auf nationaler Ebene auseinander, die solchen Ungleichbehandlungen von Verbrauchern Einhalt gebieten sollen.

Christopher Salm gibt in einem Reisebericht einen spannenden Einblick in seine Referendarstation in einer Anwaltskanzlei in Tallinn (Estland) und ermutigt dazu, die eigene Komofortzone zu verlassen und ein Abenteuer im Ausland zu wagen.

Wir freuen uns zudem sehr, dass mit Anna Pohl eine Richterin über ihren Beruf, den Weg dorthin und ihre Faszination für dieses Berufsbild berichtet.

Den Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe danken wir herzlich für ihre Beiträge und wünschen unseren Leserinnen und Lesern viel Spaß bei der Lektüre!

Ausgabe 3|2021 erschienen!

Liebe Leserinnen und Leser,

der seit Jahren stattfindende Diskurs um die Cannabislegalisierung spielt auch im Bundestagswahlkampf eine Rolle. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat jüngst dafür plädiert, bundesweit einen Cannabis-Besitz bis zu einer Grenze von sechs Gramm nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Für den medizinischen Gebrauch kann Cannabis hingegen – auch heute schon – legal verordnet werden. Die diesbezügliche Rechtslage beleuchtet Arvid Peix in unserem Eröffnungsbeitrag.

Bei illegalem „Filesharing“ droht eine Abmahnung. Adressierte Person eines solchen Schreibens ist in der Regel die jeweilige Inhaberin oder der jeweilige Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung mutmaßlich begangen worden sein soll. Kann die Angelegenheit im außergerichtlichen Bereich nicht beigelegt werden, können sich im Prozess mitunter schwierige Beweisfragen stellen. John-Markus Maddaloni zeigt in seinem Beitrag auf, welche prozessualen „Hürden“ bei der Inanspruchnahme der Anschlussinhaberin bzw. des Anschlussinhabers zu nehmen sind.

In der Rubrik „Didaktik“ wird eine Übungsklausur auf Examensniveau besprochen, bei der u.a. eine Auseinandersetzung mit dem (eher unbekannten) Restschadensersatzanspruch aus § 852 Satz 1 BGB zu erfolgen hat.

In der Rubrik „Varia“ stellt Mascha Bilsdorfer zunächst die vielseitigen und herausfordernden Einsatzmöglichkeiten in der Innenverwaltung vor. Sie bestätigt, dass der öffentliche Dienst für Juristinnen und Juristen zahlreiche attraktive Betätigungsfelder bereithält. Im Anschluss folgt eine Rezension des „etwas anderen“ Fallbuchs „Strafrechtskino“ von Christian Fahl.

An dieser Stelle bitten wir unsere Leserinnen und Leser kurz innezuhalten und dem jüngst verstorbenen Mitglied unserer Fakultät, Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Ebling, zu gedenken. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Freunden, denen wir viel Kraft in dieser schwierigen Zeit wünschen.

Ausgabe 2 | 2021 erschienen!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen die zweite Ausgabe im Jahrgang 2021 der Saarbrücker Rechtszeitschrift präsentieren zu dürfen, die mit zahlreichen spannenden Beiträgen aufwarten kann:

Zunächst setzt Simon Dörrenbächer seinen in der letzten Ausgabe begonnenen Beitrag fort und geht in dem vorliegenden zweiten Teil insbesondere der Frage nach dem Inhalt und dem Umfang des verfassungsrechtlichen Schutzes der Vertragsfreiheit nach. Florian Zenner beleuchtet in seinem Aufsatz das durchaus umstrittene „Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland“.

Die Lektüre von originalen Gerichtsentscheidungen stellt Studierende häufig vor Probleme, da sie mit der Struktur und den praktischen Implikationen noch nicht vertraut sind. Gleichwohl bedarf es auch im Studium einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung. In seinem didaktischen Beitrag gibt Dominik Brodowski wertvolle Tipps für den Umgang mit Revisionsentscheidungen des BGH in Strafsachen. Im Anschluss besprechen Hannes Ludyga und Veris-Pascal Heintz einen Original-Examensfall, der im August 2020 im Saarland als Prüfungsaufgabe ausgegeben wurde.

Auch wenn der Berufswunsch vieler angehender Juristinnen und Juristen eher selten auf eine steuerberatende Tätigkeit ausgerichtet ist, lohnt sich die Beschäftigung mit diesem interessanten Berufsfeld. Es freut uns daher besonders, dass Julia Rombach ihren Karriereweg und ihre Betätigung als selbstständige Steuerberaterin vorstellt.

Den Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe danken wir herzlich für ihre Beiträge und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

Ausgabe 1 | 2021 erschienen!

Der große Zuspruch, der uns nach dem Erscheinen der ersten Ausgabe im Oktober 2020 erreicht hat, stimmt uns nicht nur stolz, sondern bestätigt auch, dass das Engagement für das Projekt „Saarbrücker Rechtszeitschrift“ lohnenswert ist.

Für die Durchweg positive Resonanz möchten wir uns herzlichst bedanken.

Vereinzelte Anregungen konnten bereits umgesetzt werden: So richten sich die Beiträge der nunmehr vorliegenden Ausgabe 1/2021 vornehmlich an einen studentischen Leserkreis. Die Aufsätze von Marie Herberger und Simon Dörrenbächer behandeln Themenkreise, die gerade auch für Prüfungen von Relevanz sein können. Der Beitrag von Michelle Weber widmet sich in der Rubrik Studium und Didaktik ausdrücklich den Unterlassungsdelikten in der Fallbearbeitung.

Mit der Ausgabe 1/2021 wird zudem eine Beitragsreihe zu juristischen Berufsbildern bzw. Tätigkeitsfeldern begründet. Zum Auftakt berichten Verena Gaußmann sowie Selina Röhrl und Hanna Braun über ihren Werdegang und ihren spannenden Berufsalltag auf dem Gebiet des Strafrechts.

Den Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe danken wir herzlich für ihre Beiträge und wünschen den Leserinnen und Lesern viel Spaß bei der Lektüre.

Die erste Ausgabe der SRZ ist erschienen

Mit dem Erscheinen der ersten Ausgabe der Saarbrücker Rechtszeitschrift im November 2020 erhielt die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes die erste eigene rechtswissenschaftliche Fachzeitschrift mit klarem Fokus auf einer studentischen Leserschaft.
Ziel der SRZ ist es insbesondere den Studierenden der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes eine eigene Ausbildungszeitschrift zu bieten, die – dem Vorbild anderer Fakultäten folgend – auch als "Schreibwerkstatt" für den wissenschaftlichen Nachwuchs dienen soll.

Wir laden Sie daher herzlich ein, Beiträge für die SRZ zu verfassen.  Für Themenvorschläge sind wir jederzeit offen. Egal ob Praktiker, Wissenschaftler oder Studierender schreiben Sie uns unter srz(at)uni-saarland.de wenn Sie an einer Veröffentlichung in der Saarbrücker Rechtszeitschrift interessiert sind.