Habilitation

Aufstellung der benötigten Unterlagen zur Einreichung der Habilitation

  • Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren an den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät,
  • eine Darstellung des Bildungsganges und der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeiten des Bewerbers,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber nicht deutscher Beamter ist,
  • die Doktorurkunde im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift,
  • ein Verzeichnis sämtlicher veröffentlichter Schriften des Bewerbers,
  • eine Erklärung über selbstständig abgehaltene Lehrveranstaltungen,
  • gegebenenfalls Nachweis über Beschluss der Gleichwertigkeit eines ausländischen akademischen Grades,
  • vier gebundene Exemplare der Habilitationsschrift,
  • sowie eine Eidesstattliche Versicherung:
    "Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlichen oder sinngemäßen Entlehnungen deutlich als solche gekennzeichnet habe."

Kontakt

Karin Franke
Dekanatsverwaltung
Tel.: +49 (0)681 302-2100
k.franke(at)rewi.uni-saarland.de

 

Weitere Informationen

Habilitationsordnung