Habilitation
Aufstellung der benötigten Unterlagen zur Einreichung der Habilitation
- Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren an den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät,
- eine Darstellung des Bildungsganges und der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeiten des Bewerbers,
- ein polizeiliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber nicht deutscher Beamter ist,
- die Doktorurkunde im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift,
- ein Verzeichnis sämtlicher veröffentlichter Schriften des Bewerbers,
- eine Erklärung über selbstständig abgehaltene Lehrveranstaltungen,
- gegebenenfalls Nachweis über Beschluss der Gleichwertigkeit eines ausländischen akademischen Grades,
- vier gebundene Exemplare der Habilitationsschrift,
- sowie eine Eidesstattliche Versicherung:
"Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlichen oder sinngemäßen Entlehnungen deutlich als solche gekennzeichnet habe."