Rechtsgrundlagen für den Bachelorstudiengang LL.B.

Bewerbung & Zulassung

Zum Studiengang werden nur Studierende zugelassen, die sich zugleich in den Studiengang Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung) eingeschrieben haben. Eine alleinige Immatrikulation in den Bachelorstudiengang ist ausgeschlossen. Eine Immatrikulation in den Studiengang "Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung)" bewirkt automatisch die Immatrikulation in den darin integrierten Bachelorstudiengang. Die automatische Immatrikulation in den integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft wird nur für Studierende durchgeführt, die ab den Wintersemester 2024/25 erstmalig in den Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung) eingeschrieben werden.

Einschreibung in den integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft

Studierende, die den Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung) vor dem Wintersemester 2024/25 bereits an der Universität des Saarlandes begonnen haben und weiterhin eingeschrieben sind, müssen einen Antrag beim Juristischen Prüfungsamt stellen. Diese werden vorläufig in das erste Fachsemester im Studiengang Bachelor of Laws eingeschrieben. Das Juristische Prüfungsamt leitet diesen Antrag an das Studierendensekretariat weiter, die dann die Einschreibung in den Bachelorstudiengang durchführen.

Um eine korrekte Einstufung vornehmen zu können, muss ferner seitens der Studierenden ein schriftlicher Antrag (per Briefpost) auf Anerkennung der Leistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaft gestellt werden, da das Juristische Prüfungsamt bisher keine Studierendenakte führt. Bitte fügen Sie dem Antrag alle Leistungen, die Sie bisher erworben haben (mit Ausnahme der Leistungskontrollzeugnisse, d.h. Leistungsnachweise, die vom Juristischen Prüfungsamt ausgestellt wurden, brauchen nicht mit eingereicht zu werden), im Original bei. Bitte beachten Sie auch, dass es gerade in der Anfangsphase zu längeren Wartezeiten kommt, bis Sie einen Bescheid von uns erhalten.

Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für Studierende, die den Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung) vor dem Wintersemester 2024/25 bereits an der UdS begonnen, aber zwischenzeitlich das Studium unterbrochen haben.

Studierende, die von einer anderen Universität an die Universität des Saarlandes wechseln möchten, müssen zunächst einen Antrag an den Gleichwertigkeitsausschuss  stellen. Nach der Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung), stellen Sie bitte den unten stehenden Antrag auf Einschreibung in den integrierten Bachelorstudiengang.

HINWEIS: In allen Fällen (außer der automatischen Immatrikulation) prüft das Juristische Prüfungsamt die Anerkennung der Leistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaft  für den Bachelorstudiengang nur auf Antrag. Über die Anerkennung erhalten die Studierenden einen gesonderten Bescheid. 

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