Rechtsgrundlagen für den Studiengang Rechtswissenschaft
- Juristenausbildungsgesetz (JAG)
- Juristenausbildungsordnung (JAO)
- Studien- und Prüfungsordnung n.F.:
Gilt für Studierende, die ihr Studium zum 1. Oktober 2022 aufgenommen haben. Ferner gilt sie für Studierende, die sich wegen des fehlenden Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an den vorgesehenen Veranstaltungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 JAG) zum 1. Oktober 2022 weiterhin im ersten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2023 weiterhin im zweiten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2024 weiterhin im dritten Studienjahr befinden.- Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft – Abschluss: Erste juristische Prüfung – (Studienordnung – StudO) n. F. nebst Änderungsordnung
- Studienplan n.F.
- Ordnung für das Schwerpunktbereichsstudium und die Schwerpunktbereichsprüfung im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes (Schwerpunktbereichsordnung – SPBO) nebst Änderungsordnung
- Tabelle Inhalt und Aufbau des Studiums n. F.
- Grundlagenfächer (Beschluss_Studienordnung_2023)
- die wichtigsten Änderungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung
- Studien- und Prüfungsordnung a. F.:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Schwerpunktbereichsprüfung hier.