Diplom-Jurist/in
Wo finde ich Informationen zu dem Diplomgrad der Universität des Saarlandes?
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades einer Diplom-Juristin/eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) vom 20. Februar 2002 (Dienstbl. S. 158) bzw. vom 12. Oktober 2004 (Dienstbl. 2005 S. 340).
An welche Absolventen wird der Grad erstmalig verliehen?
Der akademische Grad "Diplom-Jurist/Diplom-Juristin" wird erstmals an diejenigen Absolventen und Absolventinnen verliehen, die ihr Erstes Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung nach dem 31.12.1997 absolviert haben (vgl. Artikel IV Abs. 2 der Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades einer Diplom-Juristin/eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) vom 20. Februar 2002 (Dienstbl. S. 158) bzw. vom 12. Oktober 2004 (Dienstbl. 2005 S. 340).
Wie beantrage ich den akademischen Grad „Diplom-Jurist/Diplom-Juristin“? Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsbeauftragten – dies ist der Studiendekan bzw. der Studienbeauftragte der Abteilung Rechtswissenschaft (Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, Postfach 15 11 50, 66041 Saarbrücken) – und fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie nicht bereits einen vergleichbaren Hochschulgrad aufgrund der erfolgreichen Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten juristischen Prüfung erworben oder dessen Verleihung beantragt haben;
- einen Nachweis über die Immatrikulation in den beiden der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. ersten juristischen Prüfung unmittelbar vorausgegangenen Semestern. (Beispiel: 1. juristische Staatsprüfung hat im Sommersemester 2004 stattgefunden, somit werden die Bescheinigungen aus dem Wintersemester 2003/2004 und dem Sommersemester 2003 benötigt!);
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das erfolgreiche Ablegen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten juristischen Prüfung vor dem Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz des Saarlandes.
Wie beantrage ich den Diplomgrad mit dem zusätzlichen Ausweis besonderer Qualifikation? Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen müssen Sie hierbei noch folgende Unterlagen beifügen:
- Nachweis darüber, dass die Aufsichtsarbeiten in der von Ihnen gewählten Wahlfachgruppe im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. in der von Ihnen gewählten Schwerpunktbereichsprüfung mindestens mit der Note „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet worden sind und bei arithmetischer Mittelung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 7,00 Punkten aufweisen, durch Beifügung von Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie;
- einen Seminarschein (im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie) eines Seminars der jeweils gewählten Wahlfachgruppe bzw. des gewählten Schwerpunktbereichs. Der Seminarschein muss während des Wahlfachstudiums bzw. des Schwerpunktbereichsstudiums erbracht worden sein. Möglich sind aber auch Bescheinigungen von gleichwertigen selbstständigen Leistung in einer Projektveranstaltung oder Bescheinigungen von einer vergleichbaren, eigenständige Leistungen des (der) Studierenden erfordernden Lehrveranstaltung. Diese Leistungen müssen aus der jeweils gewählten Wahlfachgruppe bzw. aus dem jeweils gewählten Schwerpunktbereich stammen und während des Wahlfachstudiums bzw. des Schwerpunktbereichsstudiums erbracht worden sein;
- Nachweis über das Erbringen einer Leistung (Aufsichtsarbeit oder selbstständige Leistung in einer wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltung ["Buchführung und Bilanzierung" oder "Ökonomische Analyse des Rechts"]) im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Im Falle des Diplomgrades mit dem zusätzlichen Ausweis besonderer Qualifikation existiert eine (Ausschluss!-)Frist von einem Jahr. Dieser Antrag kann nur innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung gestellt werden!
Darf ich den Titel bereits mit dem Zeitpunkt der Antragstellung führen?
Nein! Erst mit dem Empfang der Urkunde erhalten Sie das Recht, den Diplomgrad zu führen. Da die Urkunden nur einmal im Jahr im Rahmen einer kleinen Feierstunde (meist am Ende des Sommersemesters) ausgehändigt werden, besteht laut Diplomierungsordnung die Möglichkeit, dass der Prüfungsbeauftragte Ihnen auf einen schriftlichen Antrag gestattet, bereits vor der Aushändigung der Urkunde den Diplomgrad zu führen.