Zuständigkeiten JPA/LPA
Der nachfolgenden Übersicht können Sie für den Studiengang Rechtswissenschaft entnehmen, ob das "Juristische Prüfungsamt an der Universität des Saarlandes" oder das "Landesprüfungsamt für Juristen" in Ihrer Angelegenheit zuständig ist.
Zuständigkeiten des Juristischen Prüfungsamtes an der UdS (JPA)
- Fachstudienberatung und Auskünfte über das Leistungskontrollsystem
- Erstellung und Versand der Jahresabschlusszeugnisse
- Ausstellung von Bescheinigungen zum Studienortwechsel
- Ausstellung der Bescheinigung für ein ordnungsgemäßes Studium gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 JAG
- Organisation der Leistungskontrollen am Ende jedes Semesters sowie der Wiederholungskontrollen
- Anlaufstelle für den Gleichwertigkeitsausschuss gem. § 5 Abs. 3 JAG - Informationen zum Gleichwertigkeitsausschuss
- Organisation der Schwerpunktbereichsprüfung (Zulassung, Vorbereitung und Durchführung) - Hinweise und Anmeldeformular zur Schwerpunktbereichsprüfung
Zuständigkeiten des Landesprüfungsamtes für Juristen (LPA)
- Zulassung, Vorbereitung und Durchführung der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung - Anmeldeformulare und Merkblätter zu den og. Prüfungen
- Zulassung zur zweiten Wiederholung juristischer Prüfungen
- Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen
- Anerkennung von praktischen Studienzeiten gem. § 7 JAG i.V.m. § 2 JAO