Seminare

Ich habe während des zweiten Studienjahres ein Seminar erfolgreich absolviert. Wie kann ich mir das Seminar auf meine Leistungspunkte anrechnen lassen?
Bitte kommen Sie mit dem Originalseminarschein und einer Kopie dieses Scheines beim Juristischen Prüfungsamt im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorbei. Beachten Sie, dass die Anrechnung auf die Leistungspunkte nur Sinn macht, wenn Sie eine nicht absolvierte Leistungskontrolle bzw. eine nicht bestandene Veranstaltung ersetzen möchten. Das Seminar darf im Übrigen nicht Teil des Schwerpunktbereichsstudiums sein.
 

Wie viele Seminare kann ich mir im zweiten  Studienjahr anrechnen lassen?
Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 5 JAO können Sie im zweiten Studienjahr durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar, das nicht Teil Ihres Schwerpunktbereichsstudiums ist, vier Leistungspunkte erhalten.
 

Wann habe ich erfolgreich an einem Seminar teilgenommen?
Die Teilnahme an einem Seminar ist erfolgreich, wenn in dem Seminar wenigstens eine schriftliche Arbeit mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet und regelmäßig an dem Seminar teilgenommen worden ist (§ 7 Abs. 2 StuPrO).
 

Kann ich mir die Seminare als „Promotionsseminare“ anrechnen lassen?
Ob die Seminarscheine, die Sie während des Studiums erworben haben, Seminare im Sinne der Promotionsordnung sind, hängt im Wesentlichen davon ab, mit welcher Note Sie das erste oder zweite Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben (vgl. insoweit § 5 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes für die Promotion zur Doktorin/zum Doktor des Rechts vom 21. Oktober 2004 (Dienstbl. 2005, S. 127) sowie im Übrigen die Hinweise zur Promotion auf der dieser Seite.