Propädeutische Übung

Propädeutische Übung

 

Was ist die propädeutische Übung?
Nach § 6 Abs. 2 StudO ist das Bestehen einer propädeutischen Übung Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen - für Fortgeschrittene - im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht.

 

Wann ist die propädeutische Übung bestanden?
Bestanden ist die propädeutische Übung, wenn die propädeutische Hausarbeit mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden ist.

 

Wie läuft die Übung ab?
Die propädeutische Übung findet in Verbindung mit der Lehrveranstaltung "Einführung in das juristische Denken und Arbeiten" (1. Semester, in jedem Wintersemester) statt. Die Anfertigung der propädeutischen Hausarbeit ist in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten Semester. Die Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhl, der die Lehrveranstaltung "Einführung in das juristische Denken und Arbeiten" durchführt.

 

Was ist, wenn ich die Hausarbeit nicht bestanden oder nicht abgegeben habe?
Wurde an der propädeutischen Übung in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten Semester nicht erfolgreich teilgenommen, so findet in der vorlesungsfreien Zeit nach dem zweiten Semester eine Wiederholung statt. Bei erneut erfolgloser Teilnahme sind in den darauf folgenden Semestern weitere Wiederholungen zulässig.