Einschreibung
Einschreibung
Kann ich mich in den Studiengang „Rechtswissenschaft“ frei einschreiben oder muss ich mich bewerben?
Seit dem Wintersemester 2020/2021 unterliegt der Studiengang keinen Zulassungsbeschränkungen.
Der Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung) ist - ohne vorherige Bewerbung – von Anfang August bis Ende September online zu stellen. Die Einreichung der Immatrikulationsunterlagen erfolgt ausschließlich online, bitte reichen Sie keine Unterlagen zusätzlich in Papierform ein.
Kann ich mich auch zum Sommersemester in das erste Fachsemester einschreiben?
Nein, da eine Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaft nur zum Wintersemester möglich ist.
Kann ich mich in den integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft (LL.B.) frei einschreiben oder muss ich mich bewerben?
Der zum Wintersemester 2024/25 neu eingeführte Studiengang unterliegt ebenfalls keinen Zulassungsbeschränkungen. Eine alleinige Immatrikulation in den Bachelorstudiengang ist jedoch ausgeschlossen und nur in Verbindung mit dem Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung) möglich!
Achtung: Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 an der Universität des Saarlandes im Studiengang Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung) immatrikuliert waren, weiterhin eingeschrieben sind und den Prüfungsanspruch nicht verloren haben, müssen den Antrag auf Einschreibung in den integrierten Bachelorstudiengang (LL.B.) beim Juristischen Prüfungsamt stellen. Dieser wird intern an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Der/Die Studierende wird vorläufig in das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs immatrikuliert.