BAföG
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Wer kann mich in Sachen BAföG beraten?
Bitte wenden Sie sich an die BAföG-Beratungsstelle des Studierendenwerkes. Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite: www.stw-saarland.de
Ferner möchten wir Sie auch noch auf die informative Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinweisen: www.das-neue-bafoeg.de
Wer ist BAföG-Beauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät?
Dies ist derzeit der Präsident des Juristischen Prüfungsamtes. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Juristische Prüfungsamt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Wo bekomme ich die Formulare für die Antragstellung?
Sie bekommen sie entweder direkt bei der BAföG-Beratungsstelle des Studierendenwerks oder Sie können diese im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php downloaden.
Wo bekomme ich eine Bestätigung meiner Leistungen für das vierte Fachsemester (Formblatt 5)?
Bitte geben Sie das Formblatt 5 beim Juristischen Prüfungsamt im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ab und vergessen Sie nicht, die Zeilen 1 bis 9 auszufüllen. Der Leistungsstand des vierten Fachsemesters wird bestätigt, wenn das zweite Studienjahr erfolgreich absolviert wurde. Doppelstudierende müssen das zweite Jahr am Centre juridique franco-allemand oder die ersten beiden Studienjahre des deutschen Rechts bestanden haben.
Ich beziehe BAföG – was muss ich bei den Leistungskontrollen beachten?
Studierenden, die BAföG beziehen, empfehlen wir, dass sie an allen Leistungskontrollen teilnehmen, da dies für die BAföG-Stelle ein Kriterium ist, BAföG ausnahmsweise für zwei Semester weiter zu gewähren, obwohl ein Studienjahr einmal nicht bestanden wurde.