Arbeitsgemeinschaften und Tutorien

Arbeitsgemeinschaften und Tutorien

 

Wie melde ich mich an?
Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Informationen zu Arbeitsgemeinschaften und Tutorien: http://elas.jura.uni-saarland.de/
Auf dieser Seite können Sie sich direkt für diese Veranstaltungen anmelden.


Sind die Arbeitsgemeinschaften und Tutorien Pflichtfachveranstaltungen?
Die Arbeitsgemeinschaften sind Pflichtveranstaltungen. Sinn und Zweck der Arbeitsgemeinschaften ist es, den Stoff der Hauptvorlesung mit Falllösungstechnik in Kleingruppen zu vermitteln. In den Tutorien soll, aufbauend auf den Stoff des Grundstudiums, die Falllösungstechnik weiter geübt werden; diese Veranstaltungen sind keine Pflichtveranstaltungen, werden jedoch den Studierenden dringend empfohlen.


Ich konnte mich bei den Arbeitsgemeinschaften bzw. Tutorien nicht anmelden. Was soll ich tun?
Bitte wenden Sie sich an die Lehrstühle, die die jeweilige Arbeitsgemeinschaft oder das Tutorium betreuen.


Ich habe mich bei einer Arbeitsgemeinschaft nicht angemeldet und möchte die Leistungskontrollklausur mitschreiben. Ist dies ein Hinderungsgrund?
Nein, dies ist kein Hinderungsgrund. Bitte gehen Sie in die jeweilige Leistungskontrollveranstaltung und schreiben Sie die Leistungskontrollklausur mit. Im Übrigen sollte der Fall, dass Sie nicht an einer Arbeitsgemeinschaft teilgenommen haben, eigentlich nicht eintreten.