Anerkennungen im Bachelorstudiengang
Für Studierende, die den Studiengang Rechtswissenschaft bereits vor dem WS 2024/25 begonnen haben und weiterhin immatrikuliert sind, gilt:
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung für den integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft (LL.B.) vom 22. Febr. 2024 erfolgt nur auf Antrag, welcher ebenfalls an das Juristische Prüfungsamt zu senden ist. Dem Antrag sind - soweit gefordert - beglaubigte Fotokopien beizufügen, keine Originale!
Wenn Sie uns Ihre Originale mit einer Fotokopie vorlegen, nehmen wir gerne eine interne Beglaubigung vor.
Der/Die Studierende erhält einen Bescheid über die Anerkennung. Da es in der Anfangsphase zu erhöhtem Arbeitsaufwand kommt, bitten wir von Anfragen über den Bearbeitungsstatus Abstand zu halten.
Über die Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, entscheidet nach wie vor zuerst der Gleichwertigkeitsausschuss.
Der Antrag ist an keine Frist gebunden.