Worauf muss ich achten, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist? Gibt es besondere Regelungen, die ich beachten muss?
Bei schwangeren Mitarbeiterinnen müssen in der Tat einige Besonderheiten beachtet werden. Für alle Fragen, die Sie in dieser Hinsicht haben, setzen Sie sich mit dem Gleichstellungsbüro auseinander. Dort können Sie sich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Ihre Mitarbeiterinnen besitzen und weiterführende Beratung erhalten. So gibt es z.B. Informationen zu Vertretungen im Mutterschutz, die gestellt werden, oder auch zum Kontinuitätsprogramm für Ihre Mitarbeiterinnen oder Sie selbst.
Bei einer eigenen Schwangerschaft ist ebenfalls das Gleichstellungsbüro mit der zentralen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten direkte Ansprechperson, wenn Sie Informationen, Beratung und Hilfe suchen. Formal sollten Sie mittels formlosem Schreiben oder ärztlichem Attest bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter des Personalservices für Beamte mitteilen, woraufhin Sie ein Informationsschreiben erhalten. Auch wenn Sie ein Kind betreuen oder einen Familienangehörigen pflegen wollen, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an Ihre/n Sachbearbeiter/in für formale Fragen und das Gleichstellungsbüro für Beratung wenden.
Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare, Wünsche? Kontaktieren Sie uns!
neuberufen[at]uni-saarland.de