Was muss ich beachten, wenn ich internationale Kooperationen schließen möchte? Wer kann mir helfen?
Einen Überblick über die Austauschprogramme der Universität finden Sie in einer Datenbank des International Office. Grundlage für den Aufbau einer Kooperation ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Partnerinstitut im Ausland. Jede Kooperation muss durch eine/n Koordinator/in der Fachrichtung aktiv unterstützt werden. Das International Office stellt Vorlagen für Kooperationsvereinbarungen zur Verfügung und begleitet die Absprachen mit der Partnerhochschule sowie ggf. eine Prüfung durch die Rechtsabteilung.
Wenn Sie an Kooperationen innerhalb der Großregion interessiert sind, können Sie sich an die Referentin für die Universität der Großregion wenden (unigr@uni-saarland.de). Auf der Webseite des UniGR-Verbunds finden Sie zudem einen Überblick über bereits bestehende Projekte.
Das International Office unterstützt Sie beim Aufbau eines Austauschprogramms und stellt Ihnen Vorlagen für Absichtserklärungen, Kooperationsvereinbarungen, Inter-Institutional Agreements (Erasmus+) sowie Vereinbarungen zum Studienaustausch zur Verfügung. Eine neue Hochschulkooperation wird mit Zustimmung der Fakultät, bei einem Erasmus-Austausch vertreten durch den Erasmus-Fachkoordinator / die Erasmus-Fachkoordinatorin, vom Universitätspräsidenten unterzeichnet. Bei Kooperationsvereinbarungen, die von den Vorlagen der Universität abweichen, ist eine vorige Prüfung durch das Justiziariat erforderlich.
Wenn Sie eine grenzüberschreitende Kooperation in der Großregion auf- oder ausbauen möchten, können Sie sich gerne an das Team für Internationalisierung und Europa wenden.
Für die Ausrichtung einer internationalen Tagung/Konferenz können Sie u.a. beim Internationalisierungsfonds einen Antrag stellen. Unter Federführung des Vizepräsidenten für Internationalisierung und Europa entscheidet der Internationalisierungsausschuss des Senats über die Förderung von Projekten, die zur Internationalisierung der Universität des Saarlandes beitragen.
Die Deutsch-Französische Hochschule fördert zudem Forschungsateliers insbesondere für Doktorandinnen / Doktoranden. Weitere Fördermöglichkeiten kann es im Rahmen von DAAD-Programmen geben.
Sollten Sie eine Konferenz/Tagung mit Partner/innen aus der Universität der Großregion planen, können Sie bei der UniGR einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.
Der Internationalisierungsausschuss des Senats besteht aus Mitgliedern aller Fakultäten und wird alle zwei Jahre neu gewählt. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden strategische Internationalisierungsprojekte angestoßen. Die gewählten Mitglieder fungieren als Internationalisierungsbeauftragte in ihren jeweiligen Fakultäten und können Sie bei Ihren Bemühungen unterstützen.
Die Universität des Saarlandes fördert die Entwicklung internationaler Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Teil der Personalentwicklung. Das International Office (Campus Saarbrücken, Gebäude A4 4) berät bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten und ihrer Finanzierung. Über das Erasmus+Programm der EU können Auslandsaufenthalte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der EU und an Erasmus-Partneruniversitäten außerhalb der EU gefördert werden. Ebenso ist eine Erasmus+Förderung bei Auslandsaufenthalten für die Lehre möglich. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie mit Hilfe der Stipendiendatenbank des DAAD.
Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare, Wünsche? Kontaktieren Sie uns!
neuberufen[at]uni-saarland.de