Wobei und wie sind die Personalvertretungen einzubeziehen?

An der UdS gibt es einen Personalrat für das wissenschaftliche Personalund einen Personalrat für das nicht-wissenschaftliche Personal, das administrativ-technische Personal.

Der Personalrat vertritt die Belange der Arbeitnehmenden und ist für viele Angelegenheiten Ihrer Beschäftigten zuständig. Er unterstützt bei Problemfällen mit dem/der Vorgesetzten und / oder der Universitätsleitung, bieten allgemeine Beratung zu vielen Themen im arbeitsrelevanten Spektrum wie Vertragsfragen oder Konfliktfälle am Arbeitsplatz. Ebenso bietet er grundsätzliche Informationen wie den Kodex zum fürsorglichen Umgang mit Beschäftigten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Begleitung von Einstellungsgesprächen mit einer Person aus dem Personalrat: eine Person aus dem Personalrat muss zwingend bei allen Bewerbungsgesprächen involviert werden. Alle wichtigen Informationen zur Einstellung finden Sie auf unserer Seite zu Personal.

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