Visum beantragen

Das Visum dient der Einreise nach Deutschland. Aber wer benötigt ein Visum, und wer kann ohne Visum nach Deutschland einreisen? Wo beantrage ich ein Visum, und wieviel kostet es? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Ob Sie zur Einreise ein Visum benötigen oder ob Sie visumsfrei einreisen und dann vor Ort den Aufenthaltstitel beantragen dürfen, können Sie online prüfen: Übersicht zur Visumspflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen bewerben Sie sich bitte NICHT für ein Schengen-Visum, da diese nur maximal 90 Tage gültig sind und nicht verlängert werden können. 
Bei Aufenthalten über 90 Tagen benötigen Sie daher ein nationales Visum.

In der Regel werden Sie zu Ihrer Einreise einen der folgenden Visa-Typen beantragen:

Hinweis bei Einreise zur Arbeitsaufnahme

Staatsangehörige einiger Länder (sogenannten privilegierte Staaten) können visafrei nach Deutschland einreisen.

Es ist aber sehr wichtig, dass in diesem Fall keine Arbeitserlaubnis vorliegt! Das bedeutet, wenn Sie visafrei nach Deutschland einreisen dürfen Sie nicht arbeiten. Sie müssen dann zunächst einen Termin bei der Ausländerbehörde in Lebach vereinbaren und dort den Aufenthaltstitel beantragen. Erst dann kann Ihnen die Arbeitserlaubnis erteilt werden. Dies kann längere Wartezeiten mit sich bringen und bis zu diesem Termin darf der Arbeitsvertrag nicht angetreten werden.

Wir empfehlen daher auch Arbeitnehmern aus privilegierten Staaten bereits mit einem Visum einzureisen, sodass Sie direkt nach der Anreise den Arbeitsvertrag antreten können.

Drittstaatler mit EU Aufenthaltstitel

Studierende und Forschende aus Nicht-EU-Staaten (=Drittstaaten), die einen Aufenthaltstitel aus einem europäischen Mitgliedstaat haben, genießen auf der Grundlage der sogenannten REST-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU.

Studierende dürfen visumsfrei bis zu 360 Tage einen Teil des Studiums in einem anderen EU-Mitgliedsstaat absolvieren.
Forschende können für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tage visafrei nach Deutschland reisen.

Wenn Ihr Aufenthalt unter die REST-Richtlinie fallen könnte, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Welcome Center für weitere Informationen.

Weiter Informationen zur Beantragung der REST-Mobilität finden Sie hier.

Einladungsschreiben

Zur Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels wird für Mitarbeitende, Forscher und evtl. auch Promovierende ein offizielles Einladungsschreiben benötigt. Darin sollten die wichtigsten Informationen enthalten sein, wie zum Beispiel:

  • Voller Name, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Einladender Lehrstuhl oder Fakultät
  • Dauer des Aufenthalts mit genauem Enddatum
  • Art der Tätigkeit bzw. Zweck des Aufenthalts (z.B. PostDoc-Stelle, Promotion, stipendienfinanzierter Forschungsaufenthalt etc.)
  • Falls eine Arbeitsstelle angetreten wird: Zu erwartendes Gehalt, ggf. als Angabe der Tarifstufe
  • Bei Stipendiaten: Nennung der monatlichen Höhe des Stipendiums
  • Hinweise zur Unterbringung: ist bereits Wohnraum gebucht, evtl. im Gästehaus? Wird der Wohnraum vom Arbeitgeber bezahlt oder nicht?
  • Hinweis zu Sprachkenntnissen: kann die Arbeit / Forschung vollständig in Englisch erfolgen oder hat der Gast ausreichende Deutschkenntnisse?

Sollten Sie als Gastgeber fungieren und Hilfe bei einem Einladungsschreiben benötigen, dann kontaktieren Sie uns gerne im Welcome Center.

Aufnahmevereinbarung (hosting agreement) für Forschervisa

Zur Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels für Forschende (§18d Aufenthaltsgesetz) ist eine sogenannte Aufnahmevereinbarung nötig.
Dieses Dokument muss zentral unterschrieben werden, nicht vom einladenden Lehrstuhl.
In der Aufnahmevereinbarung sind drei Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, diese sind entscheidend für die Unterschriftsberechtigung:

  • Finanzierung durch Arbeitsvertrag: in diesem Fall reichen Sie die Aufnahmevereinbarung bitte im Dezernat P ein, da diese dort unterzeichnet wird.
  • Finanzierung durch Stipendium: in diesem Fall unterzeichnet das Dezernat Internationale Beziehungen, bitte kontaktieren Sie uns im Welcome Center.
  • Finanzierung durch “sonstiges Rechtsverhältnis” oder Eigenfinanzierung: auch hier unterzeichnet das Dezernat Internationale Beziehungen, bitte kontaktieren Sie uns im Welcome Center.

Bitte füllen Sie die Aufnahmevereinbarung weitestgehend aus, da insbesondere Angaben zum Umfang der Tätigkeit und den Zielen des Forschungsvorhabens nur von Ihnen als einladendem Lehrstuhl in Kooperation mit dem Gast festgelegt werden können.

 

Weiterführende Informationen