Steuern bezahlen

Mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie an der Universität des Saarlandes einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen. In diesem Fall teilen Sie der Personalabteilung bitte Ihre steuerliche Identifikationsnummer mit, die Sie etwas sechs bis acht Wochen nach Ihrer Anmeldung beim Bürgeramt erhalten. Die Höhe der Abgaben hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und Ihrer Steuerklasse ab. Die Abgaben werden von der Saar-Uni direkt abgeführt.

Stipendien

Sofern Ihr Aufenthalt auf einem Stipendium beruht, unterliegen Sie grundsätzlich nicht der deutschen Einkommensteuer, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Stipendium wird durch öffentliche bzw. gemeinnützige Stellen bereitgestellt.
  • Das Stipendium dient der wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Ausbildung.
  • Das Stipendium übersteigt nicht die hierzu üblicherweise erforderliche Höhe.
  • Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der üblichen Regeln des Stipendiengebers.
  • Das Stipendium beinhaltet keine irgendwie geartete Dienstverpflichtung des Zuwendungsempfängers.
  • Insbesondere bei Stipendien ausländischer Geber ist jedoch zu beachten, dass gegebenenfalls eine Steuerpflicht im jeweiligen Geber- bzw. in Ihrem Heimatland bestehen kann.

Kirchensteuer

Wenn Sie erwerbstätig sind und einer in Deutschland anerkannten Kirche angehören, müssen Sie Kirchensteuer bezahlen. Hierzu zählen u.a. die katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen und die jüdischen Kultusgemeinden. Mitglieder u.a. der orthodoxen Kirchen und der muslimischen Religionsgemeinschaft zahlen keine Kirchensteuer. Ihre Kirchenzugehörigkeit müssen Sie bei der Anmeldung im Bürgeramt angeben. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer direkt abgeführt. Sie beträgt etwa 9% der Einkommenssteuer.

Steuererklärung

Nach jedem Kalenderjahr können Sie eine Steuererklärung einreichen. Sofern Ihr Einkommen allein auf Erwerbstätigkeit beruht, sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings kann durch eine solche Steuererklärung in nicht wenigen Fällen eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern erzielt werden. Die hierzu erforderlichen Antragsbögen erhalten Sie in jedem Finanzamt oder auch in Ihrem Rathaus. Wir empfehlen Ihnen sich über die Abgabefrist zu erkundigen und diese zu beachten. Sobald das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet hat, bekommen Sie einen Steuerbescheid, in dem die Höhe der rückerstatteten Steuern steht.
Da die Abgabe einer Steuererklärung für Laien ein nicht gerade einfaches Unterfangen ist, bietet sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters an. Die Gebühr hierfür ist abhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Auf der Homepage des deutschen Steuerberaterverbands findet sich eine Liste aller deutschen Steuerberater. Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung auch durch einen Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Allerdings müssen Sie zuvor als Mitglied beigetreten sein. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich je nach Verein in Abhängigkeit vom Einkommen und beträgt zwischen 30,00€ bis 350,00€.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um zu verhindern, dass Sie gleichzeitig in Deutschland und in Ihrem Heimatland Steuer zahlen müssen, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Informationen zu Ihrem Heimatland finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Falls Sie sich in Deutschland weniger als drei Monate aufhalten, unterliegen Sie der Besteuerung durch Ihr Heimatland, sofern Sie für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten und das Recht zur Besteuerung im jeweils einschlägigen Abkommen Ihrem Heimatland zuerkannt wurde. Sollte dies nicht zutreffen, wird Ihr Gehalt nach deutschem Steuerrecht besteuert. Allerdings sind insbesondere für Universitätsdozenten und –forscher in einigen Abkommen durchaus auch Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Wie viele Steuern muss ich zahlen?

Die Höhe der abgeführten Steuer ist grundsätzlich von Ihrem Ehestand, der Höhe Ihres Gehaltes und Ihrer Steuerklasse abhängig. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Ihre Steuerklasse steht in Ihren Gehaltsabrechnungen, die Sie von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber bekommen. Sie können bei Bedarf (z.B. nach einer Eheschließung) einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür an das für Sie zuständige Finanzamt.

Als Arbeitnehmer zahlen Sie Einkommensteuer durch Abzüge vom Gehalt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • evtl. Kirchensteuer
  • Sozialabgaben

Sozialabgaben sind keine Steuern im eigentlichen Sinn, aber es sind Pflichtversicherungen, die alle abschließen und bezahlen müssen. Die Hälfte der Kosten tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die andere Hälfte die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Kontakt Finanzamt Saarbrücken

Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken

Telefon: 06 81 / 30 00-0
E-Mail: poststelle(at)fasb.saarland.de
Internet: www.finanzamt-saarbruecken.de