Führerschein

EU- oder EWR-Länder

Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland ohne zeitliche Begrenzung gültig. Sofern Sie sich in Ihrem Heimatland keinen internationalen Führerschein haben ausstellen lassen, benötigen Sie ggf. eine Übersetzung Ihres Führerscheins. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr.

Außereuropäische Länder

Führerscheine aus außereuropäischen Ländern sind in der Regel ein halbes Jahr nach Einreise in Deutschland gültig, sofern eine deutsche Übersetzung vorliegt. Danach müssen Sie Ihren Führerschein beim Ordnungsamt umschreiben lassen. Wir empfehlen Ihnen, die Umschreibung des Führerscheins rechtzeitig zu beantragen. Je nachdem aus welchem Land Ihr Führerschein ist, können für die Umschreibung zusätzliche Fahrstunden oder das Ablegen einer Prüfung nötig sein.