REST-Richtlinie
Mobilitätsrichtlinie für außereuropäische Studierende und Forscher mit einem EU-Aufenthaltstitel
Studierende und Forschende aus Nicht-EU Ländern, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, können in Deutschland bis zu 180 Tage (Forschene) oder sogar bis zu 360 Tage (Studierende) lang ohne Visum studieren. Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis aus dem ersten Mitgliedsstaat muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland gültig sein.
Zu den Ausnahmen gehören Studierende und Forschende mit einer Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien, Irland oder Dänemark, da in einem solchen Fall noch ein nationales Visum für Deutschland beantragt werden muss.
Diese vereinfachte Mobilität gilt für Studierende, die im Rahmen einer Hochschulkooperation, insbesondere Erasmus+ und Ostpartnerschaft, sowie aufgrund einer Doppelabschluss-Vereinbarung oder einem weltweiten Austausch nach Deutschland kommen.
Wichtig: Die vollständigen Unterlagen müssen der Universität des Saarlandes spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland vorgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sobald Sie wissen, dass Sie nach Saarbrücken kommen und der Meinung sind, dass Ihr Auslandsaufenthalt unter diese Mobilitätsregelung fällt.
Einzureichende Unterlagen:
- Anmeldeformular (bitte beim Welcome Center anfordern)
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis des EU-Mitgliedstaates (Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in Saarbrücken)
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis der finanziellen Mittel in Höhe von aktuell 992€ / Monat, in der Regel Ihr Sperrkonto, ein aktueller Ausdruck von Ihrem Bankkonto oder dem Bankkonto Ihrer Eltern; falls Sie eine zusätzliche Förderung erhalten: Stipendienzusage des Stipendiengebers
- Krankenversicherungsbescheinigung (in der Regel die Kopie Ihrer europäischen Krankenversicherungkarte)
- Zulassungsbescheid der Universität des Saarlandes
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per E-Mail an das Welcome Center: welcome(at)uni-saarland.de
Weitere Informationen zu dieser Mobilitätsregelung bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Informations-Flyer zu neuen Mobilitätsrichtline (REST-Richtlinie)