Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Recht und Justiz beschäftigt den EDV-Gerichtstag bereits seit Jahren. Die rasante Entwicklung der neuen Technologien wirft in immer schnellerer Folge eine Vielzahl von Fragen auf. Chancen, Grenzen und Risiken der Künstlichen Intelligenz stehen im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung am 12. September und in zahlreichen Arbeitskreisen und Workshops des Kongresses, der bereits zum 33. Mal an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes (B4 1) stattfindet.
„Im Zentrum des EDV-Gerichtstages steht die Frage, was Künstliche Intelligenz für den Staat und unsere Demokratie ganz allgemein bedeutet und wie der digitale Wandel die Rechtspflege, also Anwaltschaft und Justiz, verändert“, erklärt Dr. Anke Morsch, Vorstandsvorsitzende des EDV-Gerichtstages. Die Digitalisierung stelle das Recht vor große Herausforderungen. „Sie bietet einerseits neue Chancen für die Bürgerinnen und Bürger, etwa hinsichtlich des Zugangs zum Recht und zur vereinfachten Information, führt aber auf der anderen Seite auch zur Neugewichtung von Grundrechtseingriffen“, erläutert die Juristin. Mit besonderem Interesse wird daher auch die Einschätzung von Bundesverfassungsrichter Professor Henning Radtke in seinem Eröffnungsvortrag hierzu erwartet.
Neben der KI-Verordnung, englisch AI Act, dem ersten umfangreichen Gesetz für Künstliche Intelligenz, das im August in der EU in Kraft getreten ist, sind digitale Beweise, der Umgang mit elektronischen Beweismitteln und die Zukunft der digitalen Beweisaufnahme ein zentrales Thema der Arbeitskreise. Die Expertinnen und Experten beleuchten unter anderem, wie sich Deep Fakes, also gefälschte Fotos, Videos und Tonaufnahmen, erkennen lassen und welche prozessualen Auswirkungen sich daraus ergeben. Auch Generative KI, also Systeme, die mit Algorithmen neue Inhalte wie Bilder oder Texte erzeugen, und diesbezügliche Urheberrechtsfragen werden diskutiert. Die Fachleute erörtern außerdem die richterliche Unabhängigkeit beim Einsatz generativer KI. Darüber hinaus gehen sie Fragen von KI und Datenschutz und elektronischer Identifizierung von Personen ebenso auf den Grund wie der Forderung nach mehr Rechtssicherheit für die IT-Sicherheitsforschung.
Am Donnerstag, dem 12. September, eröffnet die Vorstandsvorsitzende Dr. Anke Morsch um 9 Uhr den EDV-Gerichtstag offiziell im Audimax auf dem Saarbrücker Campus der Universität des Saarlandes.
Professor Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts, hält um 9.30 Uhr den Eröffnungsvortrag zum Thema „Rechtsstaat im digitalen Zeitalter“. Seit 2018 gehört er dem Ersten Senat am Bundesverfassungsgericht an, war zuvor Richter am Bundesgerichtshof im 1. Strafsenat.
Ab 10.15 Uhr diskutieren Expertinnen und Experten in der Podiumsdiskussion „Recht im Umbruch: KI als Gamechanger?“ über die Geschwindigkeit der Entwicklung von KI und insbesondere von Large Language Modellen. Sie beleuchten die (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Justiz, zeigen die Gefahren auf und stellen Überlegungen zur Umsetzung der KI-Verordnung auf nationaler Ebene an.
Es diskutieren unter Moderation von Dr. Anke Morsch: Prof. Dr. Elisabeth André vom Lehrstuhl für Menschenzentrierte Künstliche Intelligenz der Universität Augsburg, Dr. Stefan Brink, Geschäftsführender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt „wida“, Thomas Langkabel, National Technology Officer, Microsoft Deutschland, Dr. Florian Geissler, Senior research scientist for quantum-enhanced AI, Fraunhofer Institute for Cognitive Systems (IKS), München, sowie Dr. Jutta Kemper, Ministerialdirigentin und Leiterin der Unterabteilung Digitale Gesellschaft und Innovation im Bundesjustizministerium.
Weitere Informationen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Podiumsdiskussion und zu Prof. Henning Radtke unter diesem Link.
Eröffnungsvortrag und Podiumsdiskussion werden live über den YouTube Kanal des EDVGT gestreamt.
Der Vortag des Kongresses, Mittwoch, 11. September, steht traditionsgemäß im Zeichen der IT-Sicherheit für die Praxis. Expertinnen und Experten geben unter Leitung von Professor Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes einen Einblick in aktuelle Bedrohungen, Angriffstechniken, Schutzmaßnahmen und neue Entwicklungen in der E-Mail-Sicherheit. Sie gehen der Frage auf den Grund, wie unvorhersehbar Sicherheitsvorfälle sind, berichten Aktuelles aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, und beleuchten den schmalen Grat zwischen aktiver IT-Sicherheitsforschung und Strafbarkeit.
Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz wird mit Vorträgen über aktuelle E-Justice- und KI-Projekte und deren Umsetzung in den Bundesländern informieren.
Begleitend zur Fachtagung findet eine Firmenausstellung mit Anbietern von Soft- und Hardware, Verlagen und IT-Fachleuten statt.
Der EDV-Gerichtstag ist das zentrale Forum für den digitalen Wandel im Recht.
Er ist der größte deutsche Fachkongress zum elektronischen Rechtsverkehr und der Rechtsinformatik und zählt bundesweit zu den wichtigsten Juristenkongressen. Seit mehr als 33 Jahren unterstützt der EDV-Gerichtstag als zentrales Forum und Impulsgeber die Digitalisierung in Justiz und Verwaltung. Er wirkt an der Ausarbeitung von Gesetzen durch regelmäßige Stellungnahmen mit und fördert als Verein und als Fachkongress die Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technologie.
Fragen beantwortet:
Dr. Anke Morsch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.: Telefon: +49 (0)681 302-5511; E-Mail: edvgt@jura.uni-sb.de
Weitere Informationen:
Programm und aktuelle Informationen zur Tagung finden Sie auf der Seite des EDV-Gerichtstags: https://www.edvgt.de
Weitere Informationen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Podiumsdiskussion und zu Prof. Henning Radtke unter diesem Link.
Eröffnungsvortrag und Podiumsdiskussion werden live über den YouTube Kanal des EDVGT gestreamt.
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