LGBTQIA+
"Geschlechtervielfalt ist Realität in der gesamten Hochschule. […] Hochschulen tragen als öffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, die es ihren Angehörigen ermöglichen, möglichst diskriminierungsfrei zu arbeiten und zu studieren. Hierbei sind vorhandenen Abhängigkeitsverhältnisse, z.B. während der Qualifizierungsphase, zu berücksichtigen“[1]
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität des Saarlandes und ihr Team unterstützen und beraten alle Beschäftigten und Studierenden zu gleichstellungsrelevanten Fragen und Themen. Dies umfasst jede Form von Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.
Zudem werden Studierende und Beschäftigte durch verschiedene Weiterbildungsangebote und Veranstaltungen verstärkt für die Themen Gender und Vielfalt sensibilisiert und die Vernetzung und Koordinierung der Forschung zur Dimension Gender und zu Diversitätsaspekten gefördert.
[1]bukof Handreichung
Das Gleichstellungsbüro unterstützt und berät Mitglieder der LGBTQIA+ - Community, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ungleich behandelt oder diskriminiert werden.
Sollten Sie Opfer von Diskriminierung an der Universität des Saarlandes geworden sein, sind wir im persönlichen, vertraulichen Gespräch für Sie da. Wir sind Anlaufstelle für Opfer von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und beraten Betroffene und Angehörige zu diesem Thema. Das Thema Vertraulichkeit nehmen wir in diesem Kontext sehr ernst.
Das Transsexuellengesetz (TSG) ermöglicht Trans*Personen, neue Vornamen anzunehmen und den Personenstand von männlich zu weiblich oder von weiblich zu männlich zu ändern. Die antragsstellende Person muss nachweisen, dass sie sich aufgrund einer transsexuellen Prägung seit mehr als drei Jahren und voraussichtlich dauerhaft nicht mit dem Geschlecht auf ihrer Geburtsurkunde identifizieren kann.Dieser Prozess, der einhergeht mit der ständigen Konfrontation mit dem abgelegten Namen (Deadname[2]), Behördengängen und finanzieller Belastung, ist erfahrungsgemäß langwierig und belastend.
Das Gleichstellungsbüro unterstützt betroffene Personen bei der Umsetzung der Namensänderung an der Hochschule und begleitet sie durch alle Phasen des Änderungsprozesses.
Für eine erfolgreiche Namensänderung im Hochschulkontext sind vorab notwendig:
- Vorlage eines Ergänzungsausweises[3] der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Dieser kann online beantragt werden und dient als vorläufiges Ausweisdokument zusätzlich zum aktuell gültigen Ausweis.
- Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht bereits gestellt
[2]„Ein Deadname ist ein abgelegter Vorname, den Betroffene meist bei der Geburt erhalten haben. Die Verwendung des abgeleten Namens durch Dritte wird auch Deadnamingoder deadnamengenannt und kann potenziell alle Menschen betreffen, die einen alten Vornamen abgelegt haben. Gerade für Trans*Menschen, die mittlerweile unter einem anderen (Vor)Namen leben, kann es extrem verletzend sein, wenn sie mit ihrem Deadname angesprochen werden. Teilweise wird der Deadnameunabsichtlich verwendet, häufig aber leider mit der Absicht, das Geschlecht der Trans*Person nicht anzuerkennen.
vgl. Deadname,Queer-Lexikon, Zugriff am 23.3.2021
[3]Beantragung bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, Kosten: 19,90 – Bearbeitungszeit 6-8 Wochen
Queer-Referat des AStA
Das Queer-Referat versteht sich als erste Anlaufstelle zur Vernetzung und als Kontaktpunkt zur aktiven Mitgestaltung Studierender.
Arbeitskreis Queer
Der Arbeitskreis Queer, der an das Queer-Referat angedockt ist, veranstaltet regelmäßige Treffen zum Ausstausch in der LGBTQIA+ Community, wie beispielsweise einen gemeinsamen Buchclub „Queergelesen“ mit der FrauenGenderBibliothek.
Stabsstelle Chancengleichheit und Diversitätsmanagement
Die Stabsstelle unterstützt Aktivitäten an der Universität, die sich dem Themenfeld widmen. Mehr Informationen hier.
In der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) arbeiten Gleichstellungsakteur*innen gemeinsam daran „die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht [zu] gestalten.“ [4] Durch die Kombination aus verschiedenen Akteur*innen verschiedener Hochschultypen ergibt sich eine Mischung unterschiedlichster Erfahrungen und Expertisen. Die bukof bietet viele informative und nützliche Handlungsempfehlungen, Leitfäden und Handreichungen an, zum Beispiel zu Themen wie „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ und Queer.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der UdS Dr.in Sybille Jung ist seit 2009 als Mitglied des Vorstands der bukof aktiv, die sich auch dem Thema Geschlechtervielfalt und diversitätssensibler Geschlechterpolitik an Hochschulen verschrieben hat.
[4]bukof https://bukof.de/ueber-die-bukof/organisation/