Rückmeldung
Wer sein Studium an der Universität des Saarlandes fortsetzen möchte, muss sich für jedes Semester aktiv rückmelden. Wer keine Rückmeldung durchführt, wird mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert.
Online-Rückmeldung für das kommende Semester
Die Rückmeldung erfolgt für alle Studierenden der Universität des Saarlandes in zwei Schritten:
- Senden Sie im SIM-Studierendenportal Ihren Antrag auf Rückmeldung fristgerecht ab.
- Überweisen Sie den erforderlichen Zahlbetrag vollständig und fristgerecht auf das Konto der Universität.
Erst wenn Sie beide Schritte durchgeführt haben, ist Ihre Rückmeldung abgeschlossen.
Fristen für die reguläre Rückmeldung
- Sommersemester: zweite Januar-Woche bis Ende Februar
- Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli
Fristen für eine verspätete Rückmeldung (zusätzliche Gebühr)
- Sommersemester: 1. März bis 17. März
- Wintersemester: 1. August bis 17. September
- Ausnahme Deutschkurse und Vorbereitungsstudium International (VSI): Dort gibt es keine Verspätungsfrist.
Wie melde ich mich zurück?
Um einen Antrag auf Rückmeldung im SIM-Studierendenportal einzureichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Meine Anträge auswählen.
- Auf der Folgeseite unten links Antrag anlegen.
- Antrag auf Rückmeldung im Dropdown-Menü (im Feld "Art des Antrags") auswählen.
- Sie erhalten danach den für Sie geltenden Zahlbetrag und Verwendungszweck sowie die Bankverbindung der Universität für das Rückmeldesemester. Genau diese Informationen geben Sie bei der Überweisung an.
- Anschrift kontrollieren und korrigieren, sofern notwendig.
- Im Fall einer Rückmeldesperre, im Reiter Anlagen noch benötigte Dokumente hochladen.
- Button Absenden (rechts unten) benutzen, um Rückmeldeantrag einzureichen.
Bitte stellen Sie zuerst den Online-Rückmeldeantrag, und veranlassen Sie dann umgehend die fristgerechte Zahlung.
Die Rückmeldung wird durch die fristgerechte und vollständige Zahlung der erforderlichen Beiträge und Gebühren abgeschlossen. Betrag, Kontodaten und Verwendungszweck erhalten Sie im SIM-Studierendenportal während der Antragsstellung. Sie können den bereits gestellten Antrag im Menü aber auch nochmals aufrufen.
Beachten Sie bitte, dass es einige Tage dauern kann bis das Geld auf dem Konto der Universität verbucht ist. Überweisen Sie den Betrag daher rechtzeitig, so dass das Geld innerhalb der Rückmeldefrist auf dem Konto der Universität gutgeschrieben wird.
Zweithörerinnen und Zweithörer im Rahmen des Universitätsverbunds Südwest müssen an der Saar-Universität keine Beiträge oder Gebühren entrichten. Sie können jedoch auf eigenen Wunsch ein Semesterticket erhalten. Dazu müssen sie den fälligen Betrag für das Semesterticket auf das Konto der Universität überweisen. Beim Einreichen des Online-Antrags laden Sie dann neben der neuen Immatrikulationsbescheinigung bitte noch ein Schreiben hoch, in dem Sie auf den freiwilligen Erwerb des Semestertickets hinweisen.
Bescheinigungen abrufen
Ihre Bescheinigungen für das kommende Semester (z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder BAföG-Bescheinigung) werden Ihnen automatisiert nach Zahlungseingang im SIM-Studierendenportal unter dem Menüpunkt Formulare und Bescheinigungen bereitgestellt.
Validierung der UdS-Card
Nachdem Sie die Rückmeldung durchgeführt haben, ist frühestens eine Woche nach Überweisung der Beiträge die Validierung Ihrer UdS-Card an den Validierungsstationen möglich. Bei der Validierung erfolgt der Aufdruck des neuen Gültigkeitszeitraums auf Ihre UdS-Card.
Bei einigen wenigen Personen kann im SIM-Studierendenportal der Rückmeldeantrag nicht abgesendet werden, da eine Rückmeldesperre vorliegt. Ein solcher Sperrvermerk kann erst aufgehoben werden, wenn im Antrag auf Rückmeldung zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Typische Fälle von Rückmeldesperren und benötigte Unterlagen sind etwa:
- Zweithörerschaft: Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule und Vorlage einer erneuten Genehmigung der Zweithörerschaft durch den zuständigen hiesigen Dekan bzw. die hiesige Dekanin, sofern die bisherige Genehmigung das neue Semester nicht beinhaltet
- Auflagen bei Zulassung zum Masterstudium: Nachweis über das Erreichen der Auflagen
- Zahlungsverzug bei der Krankenkasse: Bitte die Situation mit der Krankenkasse abklären und die Krankenkasse bitten einen elektronischen Datensatz an die Universität des Saarlandes zu schicken, in dem vermerkt ist, dass kein Zahlungsverzug mehr vorliegt
- Krankenkassenwechsel: Situation mit der neuen Krankenkasse klären und diese bitten einen elektronischen Datensatz an die Universität des Saarlandes zu schicken. Ggf. zusätzlich: Bescheinigung der neuen Krankenkasse über Versicherungsschutz
- Bestehen einer Abschlussprüfung: Rückmeldung kann nur bei einer Einschreibung in einen neuen Studiengang erfolgen
- Verlust des Prüfungsanspruchs: Rückmeldung kann nur bei einer Einschreibung in einen neuen Studiengang erfolgen
- Verlängerung des Studiums als Austauschstudierende: Nachweis über neue Zulassung durch International Office
- Probestudium (Beruflich Qualifizierte): Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Probestudiums
- Besuch des Deutschkurses oder VSi MINT: Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz für das kommende Semester
Falls Sie im Falle einer Rückmeldesperre nicht wissen, was zu tun ist, melden Sie sich bitte per E-Mail an studium(at)uni-saarland.de unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und Matrikelnummer.
Wie hoch ist mein Semesterbeitrag?
Informationen zu Beiträgen und Gebühren
Die Höhe des Semesterbeitrags für alle Studierenden sowie weitere Gebühren, die für Gasthörer, Seniorstudierende und Zweithörer anfallen, finden Sie unter Beiträge und Gebühren.
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15€ fällig.
Sofern die Zweithörerschaft im Rahmen des Universitätsverbunds Südwest erfolgt, müssen Sie an der Saar-Universität keine Beiträge oder Gebühren entrichten. Wünschen Sie jedoch das Semesterticket, müssen Sie den fälligen Betrag für das Semesterticket auf das Konto der Universität überweisen. Beim Einreichen des Online-Rückmeldeantrags laden Sie dann neben der neuen Immatrikulationsbescheinigung bitte noch ein Schreiben hoch, in dem Sie auf den freiwilligen Erwerb des Semestertickets hinweisen.
Achtung: Mitteilungspflicht
Sie müssen das Studierendensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist unterrichten, wenn:
- sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat (Nachweis der Einbürgerung oder neuer ausländischer Reisepass erforderlich),
- Sie im letzten Semester ein Studium abgeschlossen (Nachweis des Studienabschlusses erforderlich) oder
- im letzten Semester einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben (Bescheid des zuständigen Prüfungsamtes erforderlich).
Sollte einer der Punkte auf Sie zutreffen, übermitteln Sie bitte das in der jeweiligen Klammer oben bezeichnete Dokument per Upload im Online-Rückmeldeantrag. Nutzen Sie bitte hierzu im Antrag auf Rückmeldung den Reiter Anlagen.
Studierendensekretariat
Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de
Studierendensekretariat