Auswahl aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs

Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessiert, das Studium wegen eines Dienstes aber nicht sofort antreten kann, sollte sich trotzdem bewerben. Wenn Sie nämlich zu Beginn oder während Ihres Dienstes eine Zulassung erhalten haben, können Sie aufgrund dieses Zulassungsanspruchs bei einer späteren Bewerbung eine Vorwegzulassung erhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut bewerben müssen, da sonst Ihr Anspruch verfällt.

Studierendensekretariat

Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

Studierendensekretariat

Zentrale Studienberatung

Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

Zentrale Studienberatung