Studieren mit allgemeiner Hochschulreife
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität des Saarlandes ist die allgemeine Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium aller grundständigen Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen). Die allgemeine Hochschulreife wird in der Regel durch das Abiturzeugnis nachgewiesen.
Der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sind Abschlusszeugnisse eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. Bachelor) an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule sowie ein Abschlusszeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung (Angestelltenprüfung) für den gehobenen nicht technischen Dienst an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes.
Außerdem berechtigt die Meisterprüfung sowie der Abschluss einzelner Aufstiegsfortbildungen (mit mind. 400 Lehrgangsstunden) zum Studium an der Universität des Saarlandes. Auch Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" erhalten die allgemeine Hochschulreife und somit den Zugang zur Universität.
In einigen Fällen (z.B. Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Reifezeugnis) ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Anerkennung des Zeugnisses und/oder über die Durchschnittsnote erforderlich. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Im Saarland ist für den Anerkennungsbescheid das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig.
Nicht ausreichend für ein Studium an der Universität des Saarlandes ist die Fachhochschulreife.
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