FAQ für Studierende der Universität des Saarlandes
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Studiengang wechseln. Wichtig ist aber, dass Sie sich auch als bereits eingeschriebene(r) Studentin oder Student an die Bewerbungs- bzw. Einschreibefristen halten.
Falls Sie BAföG beziehen, sollten Sie darauf achten, dass bei einem Studiengangwechsel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um weiterhin gefördert zu werden. Informieren Sie sich in diesem Fall bitte vor einem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung.
Bei einem Studiengangwechsel geben Sie Ihren bisherigen Studiengang vollständig auf und wechseln in einen neuen Studiengang (z.B. Wechsel von einem Lehramtsstudium zu einem Bachelor-Studiengang oder von Rechtswissenschaft zu Medizin).
Bei einem Fachwechsel bleiben Sie in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben und tauschen dort i.d.R. ein Fach gegen ein neues aus (z.B. Wechsel des Nebenfachs im 2-Fächer-Bachelor oder Master-Studiengang, Wechsel eines der beiden Lehramtsfächer im Lehramtsstudium oder Wechsel des allgemeinbildenden Fachs im Bachelor Wirtschaftspädagogik). Ein Fachwechsel ist daher nur dann möglich, wenn Sie in einem Mehrfach-Studiengang eingeschrieben sind.
Für den Wechsel eines Fachs Ihrer Lehramtskombination oder für die Bewerbung auf einen Platz in einem zusätzlichen Fach (Drittfach), in welchem noch keine Leistungen vorliegen, bewerben Sie sich ins 1. Fachsemester. Geben Sie im SIM-Portal das neue allgemeinbildende Fach an und wählen für das zweite obligatorische Studienfach die Option „Allgemeinbildende Fach vorhanden“ aus.
Für den Wechsel der Schulform (z.B. von LS1+2 zu LS1) dürfen Sie nur dann eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester einreichen, wenn in allen beiden Lehramtsfächern und Bildungswissenschaften durch die bisher erreichten Leistungen eine entsprechende Einstufung durch das Zentrale Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge möglich ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich für die neue Schulform ins 1. Fachsemester bewerben.
Nach dem Login im SIM-Bewerbungsportal finden Sie bereits gestellte Bewerbungsanträge unter "Meine Anträge". Die Anträge können Sie an dieser Stelle zurückziehen und sich dann fristgerecht erneut bewerben.
In den meisten Fälle ja. Viele Prüfungsordnungen sehen eine Bewerbungsmöglichkeit für Studieninteressierte vor, die kurz vor dem Abschluss stehen. Die Vorgaben variieren allerdings von Studiengang zu Studiengang. Die Bachelorurkunde muss in einem solchen Fall innerhalb einer bestimmten Frist nach Beginn des Masterstudiums nachgereicht werden. Infos dazu finden Sie beim jeweiligen Masterstudiengang. Das Vorgehen können Sie auch gerne mit den Studienfachberater*innen des Masterstudiengangs besprechen.
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