FAQ für Studieninteressierte
Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums, z.B. eines Lehramts- oder Bachelorstudiums benötigen Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die FH-Reife ist für die Aufnahme eines Studiums an der Uni des Saarlandes nicht ausreichend. Hier finden Sie Informationen zur Qualifikation für ein Studium.
Nein, Sie können sich erst mit dem Erhalt Ihres Zeugnisses bewerben. Erst mit dem Zeitpunkt der Zeugnisübergabe erlangen Sie offiziell Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und können Ihre Abi-Durchschnittsnote angeben. Es entstehen Ihnen durch eine spätere Bewerbung keine Nachteile, da bei der Vergabe der Studienplätze das Eingangsdatum Ihrer Bewerbung nicht relevant ist. Lediglich die Bewerbungsfristen sind relevante Ausschlussfristen!
Wenn Sie dies wünschen, können Sie auch bereits vor Erhalt Ihrer Unterlagen einen Account im SIM-Bewerbungsportal und auch Ihre Bewerbungswünsche anlegen und speichern. Sie müssen dann zwingend fehlende Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen und die Anträge fristgereicht absenden.
In diesem Fall müssen Sie sich vor einer Bewerbung bzw. Einschreibung an das Ministerium für Bildung und Kultur wenden, um eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihres ausländischen Zeugnisses zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fristen für Altabiturientinnen und Altabiturienten gibt es nur für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die aktuelle Frist erfahren Sie unter www.hochschulstart.de.
Nein. Sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also Ihr Abitur geschafft haben, können Sie sich nach Saarländischem Hochschulgesetz bewerben, an der Universität einschreiben und Prüfungen ablegen und sind gleichberechtigt mit allen anderen Studierenden.
Wenn Sie einen Dienst leisten oder leisten werden, empfiehlt es sich, sich dennoch zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten (Bescheid bitte gut aufbewahren), müssen Sie sich zwar erneut bewerben, werden aber nach den derzeitigen Regelungen für die nächste Bewerbungsrunde für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen (sogenannte Vorabauswahl).
Ja, dies ist in den meisten Fällen möglich. Da die Frist zur Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge bis Ende September (Wintersemester) bzw. bis Ende März (Sommersemester) läuft, können Sie sich auch nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids noch für ein zulassungsfreies Studium einschreiben.
Ihre bereits gestellten Bewerbungsanträge finden SIe nach dem Login im SIM-Bewerbungsportal unter "Meine Anträge". Die Anträge können Sie an dieser Stelle zurückziehen und sich dann erneut fristgerecht bewerben.
Wenn Sie die Bewerbung oder Einschreibung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte vornehmen lassen, reichen Sie bitte auch ein pdf-Dokument mit einer Vollmacht per Upload im SIM-Portal ein.
Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte erneut mit allen erforderlichen Unterlagen.
Bitte registrieren Sie sich bei der neuen Bewerbung aber unter keinen Umständen neu, sondern verwenden Sie den Benutzernamen (im Format B0012345), der Ihnen bereits von der früheren Registrierung vorliegt. Sollten Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, prüfen Sie zunächst, ob Ihnen die automatisch generierte E-Mail zur Anmeldung noch vorliegt. Dort finden Sie den Benutzernamen.
Wenn Sie Ihren Benutzernamen verloren haben, kontaktieren Sie bitte die E-Mail: sim-support@hiz-saarland.de.
Bitte teilen in der E-Mail unbedingt Ihren vollen Namen und Geburtsdatum mit. Bitte schreiben Sie die E-Mail zwingend von der E-Mail-Adresse, die Sie zur Registrierung im SIM-Portal verwendet haben.
Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und Ihnen Ihre Abschlussdokumente vollständig vorliegen, handelt es sich um eine Bewerbung für ein Zweitstudium.
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