Zweithörer

Wer an einer anderen Hochschule, insbesondere der Großregion (Saarland, Lothringen, Luxemburg, Trier, Westpfalz, Wallonien), eingeschrieben ist, kann auf Antrag und im Rahmen der vorhandenen Studienplätze als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen werden.

Zweithörer müssen die in der Studienordnung genannten Voraussetzungen erfüllen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. wenn bestimmte Lehrveranstaltungen an der eigenen Universität nicht angeboten werden). Zweithörer dürfen an der Saar-Uni bestimmte Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen.

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über die SIM-Portale. Eine Einschreibefrist besteht nicht. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren finden Sie unter Sozialbeiträge und Gebühren.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen brauchen Sie für die Immatrikulation:

  • Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
  • Krankenversicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
  • Einzahlungsquittung über den Semesterbeitrag (Südwestverbund & UniGR sind beitragsfrei)
  • ein Passbild im JPG-Format
  • Antrag auf Zweithörerschaft (muss im SIM-Portal hochgeladen werden)

Rückmeldung zur Zweithörerschaft

Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls ausschließlich über das SIM-Portal.

Sollte Ihre Genehmigung für ein NC-beschränktes Fach nicht die folgenden Semester mit abdecken, benötigen Sie für jedes weitere Semester eine neue Genehmigung. Hier können Sie den entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Genehmigung herunterladen.

Weitere Informationen

Sofern Sie zukünftig eine Änderung Ihrer Zweithörerschaft in eine Ersthörerschaft beabsichtigen, müssen Sie einen erneuten Antrag auf Zulassung (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. einen Änderungsantrag (bei zulassungsfreien Studiengängen) im SIM-Portal stellen.

Dann ist die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Bac.) und der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (z.B. DSH-2) vorzulegen. Ohne eine für das beantragte Studium nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in einer Form gemäß den für die Universität des Saarlandes verbindlichen Rechtsvorschriften, ist keine Änderung in eine Ersthörerschaft möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine erneute Zulassung für die Ersthörerschaft erforderlich, die aber nicht garantiert werden kann.

Bitte wählen Sie Ihren Einstieg in die SIM-Portale:

Neue Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Bei Fragen rund um die SIM-Portale (z.B. zum Login, Einreichen einer Bewerbung etc.) besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen, Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

SIM Saarland Hilfeseiten