Schwerpunktstudium SoSe 2024
Der strafrechtliche Schwerpunkt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes legt einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsstrafrecht und seine europäischen und internationalen Bezüge. Dies zeigt sich bereits an den Vorlesungen zum Wirtschaftsstrafrecht 1 (2 Semesterwochenstunden) und zur Wirtschaftskriminologie und Compliance (2 Semesterwochenstunden). Die Einbeziehung von auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Fachanwälten für Strafrecht mit den Vorlesungen zum Steuerstrafrecht (1 Semesterwochenstunde) und Wirtschaftsstrafrecht 2 (2 Semesterwochenstunden) garantiert eine praxisnahe und bundesweit vorbildliche Zusatzausbildung. Die Vorlesungen im Europäischen Strafrecht (2 Semesterwochenstunden) und Internationalen Strafrecht (1 Semesterwochenstunde) vervollständigen das Programm. Als Teil der Prüfungsleistung nehmen Studierende an Praxisseminaren zu aktuellen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts (2 Semesterwochenstunden) teil.
Ergänzend zu den Pflichtveranstaltungen des Schwerpunkts werden Vorlesungen zur Strafrechtsvergleichung und zum Strafprozessrecht II angeboten, die jedoch nicht Teil des Pflichtprogramms sind. Die Vorlesung Strafrechtsvergleichung (1 Semesterwochenstunde) vermittelt einen Einblick in die strafrechtlichen Systeme anderer Länder, deren Entwicklung und unterschiedlichen Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Vorlesung Strafprozessrecht II (2 Semesterwochenstunden) befasst sich vertiefend mit speziellen Themen des Strafverfahrensrechts, insbesondere mit Fragen, die im Rahmen von Wirtschaftsstrafverfahren von Bedeutung sind.
Die Absolventen dieses Schwerpunktes spezialisieren sich damit nicht lediglich auf die Tätigkeit eines Strafverteidigers, sondern eröffnen sich weite Tätigkeitsfelder im Bereich der sog. Unternehmenscompliance, der Wirtschaftsprüfung oder in internationalen Organisationen.
Für die zentralen Fächer der Schwerpunktausbildung werden umfangreiche Skripte zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ein ergänzendes Modul zum eLearning befindet sich derzeit im Aufbau.
Studierenden von Universitäten jenseits des Saarlandes, die sich für diese Ausbildung interessieren und einen Wechsel nach Saarbrücken erwägen, stehen wir gerne für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Die Studienordnung hat sich für den Schwerpunktbereich verändert. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.
Das Seminar sollte erst im Semester vor der SPB-Prüfung belegt werden, also regelmäßig im 2. SPB-Semester. Sie sollten also erst im Sommersemester 2025 ein SPB-Seminar belegen, wenn Sie planen, die SPB-Prüfung im September 2025 abzulegen. Ohne Nachweis der Anmeldung zur SPB-Prüfung qua Bescheinigung des Prüfungsamts kann Ihre Arbeit nach § 21 I SPBO nicht zur Korrektur angenommen werden.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Seminar nach dem Termin der SPB-Prüfung zu absolvieren.
Angebotene Veranstaltungen im Sommersemester
Veranstaltung | Dozent |
Internationales Strafrecht | Prof. Dr. Britz |
Steuerstrafrecht | Prof. Dr. Esskandari |
Strafrechtsvergleichung | Prof. Dr. Britz |
Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren | Prof. Dr. Habetha |
Wirtschaftskriminologie | Prof. Dr. Mansdörfer |
Angebotene Veranstaltungen im Wintersemester
Veranstaltung | Dozent |
Europäisches Strafrecht | Prof. Dr. Brodowski |
Strafprozessrecht II | Prof. Dr. Brodowski |
Wirtschaftsstrafrecht | Prof. Dr. Mansdörfer und Prof. Dr. Habetha |
Seminar im Wirtschaftsstrafrecht | Prof. Dr. Mansdörfer |
VL Höchstrichterliche Rechtsprechung im StrafR BT zur Examensvorbereitung | Dr. Matthias Fahrner |
Lehrstuhl für deutsches und europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Marco Mansdörfer
Campus Geb. C3 1, 1. OG Nord
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302 - 2123
Fax: 0681 302 - 2237
lehrstuhl.mansdoerfer(at)mx.uni-saarland.de