Rückgabe von Klausuren und Hausarbeiten sowie Scheinausgabe
Klausuren WiSe 2023/2024
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Klausuren ab dem 18.03.2024 persönlichen am Lehrstuhl abzuholen.
Mo bis Do von 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr. Ab 25.03.2024 können Sie Ihre Klausuren persönlich Di und Do von 10:00 - 12:00 Uhr abholen.
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die persönliche Rückgabe, als auch die postalische Rücksendung der Klausuren aus dem WiSe 2023/2024 ausschließlich ab dem 18.03.2024 erfolgt. Entsprechend beginnt auch die Remonstrationsfrist erst ab dem 18.03.2024 zu laufen.
Aus gegebenem Anlass hier zwei Hinweise!
- Verschließen Sie bitte nicht Ihren Rückumschlag, wenn er selbstklebende Klebeflächen hat! Wir können den Umschlag ansonsten ggf. nicht mehr öffnen, ohne ihn zu beschädigen!
- Auf dem Begleitschreiben genügt die Angabe "Leistungskontrollklausur" oder "Schein" oder "Strafrecht" nicht!! Bitte nennen Sie auch das Fach, bspw. "Strafrecht III", "strafrechtliches Sanktionensystem", etc.
- Ohne Angabe, welche Klausur Sie gerne zugesandt bekommen möchten, kann sich die Rücksendung erheblich verlängern!
Klausuren aus Vorsemestern
Sie können Klausuren aus Vorsemestern Mo - Do zwischen 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr am Lehrstuhl persönlich abholen.
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können.
Aus gegebenem Anlass hier zwei Hinweise!
- Verschließen Sie bitte nicht Ihren Rückumschlag, wenn er selbstklebende Klebeflächen hat! Wir können den Umschlag ansonsten ggf. nicht mehr öffnen, ohne ihn zu beschädigen!
- Auf dem Begleitschreiben genügt die Angabe "Leistungskontrollklausur" oder "Schein" oder "Strafrecht" nicht!! Bitte nennen Sie auch das Fach, bspw. "Strafrecht III", "strafrechtliches Sanktionensystem", etc.
Strafrecht III WS 2020/2021
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail von Ihrem Studentenaccount (wichtig wegen der Identifikation), in der Sie uns die betreffende Klausur unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Matrikelnummer und das betreffende Semester nennen.
z. Bsp.: "... mein Name ist ..., meine Matrikelnummer ist ..... Bitte senden Sie mir die Klausur der Vorlesung/AG .... aus dem WS/SoSe ....... zu ....".
Bitte sehen Sie davon ab, uns Rückumschläge für Klausuren im Open-Book-Format zuzusenden! Wir können diese leider nicht beachten! Die Klausuren können erst zugesandt werden, nachdem sie vom juristischen Prüfungsamt freigegeben wurden!
Strafrecht IV WS 2020/2021
Die Klausuren der Vorlesung Strafrecht IV aus dem WS2020/2021 werden jedoch per Post versandt. Für diese senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zu. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können. Alternativ dazu können telefonisch Sie einen Termin vereinbaren und die Klausur persönlich abholen.
Klausuren, die in Präsenz geschrieben wurden (SoSe 2020 oder älter), Scheine für Übungungen:
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin unter Telefonnummer 0681/302-2123 zur persönlichen Abholung im Lehrstuhl zu vereinbaren.
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können.