Remonstration

Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten: 

  1. Die Rückgabe der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise.
  2. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren für das WiSe 2023/2024  sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab 18.03.2024 zu beantragen. 
  3. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration. Es ist auch kein hinreichendes Argument, dass allein die Punkte einer einzelnen Klausur für die Versetzung ins nächste Studienjahr fehlen. Bitte sehen Sie von Remonstrationsanträgen ab, die an unser Mitgefühl appellieren sollen. 
  4. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich zusammen mit der entsprechenden Klausur einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. 
  5. Wenn Sie sich veranlasst fühlen, eine Remonstration bei uns einzureichen, so obliegt es Ihrer alleinigen Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns abzuholen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich gerne telefonisch, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zu Abholung. Wir werden Ihnen das Ergebnis nicht unaufgefordert zurücksenden.
  6. Bitte beachten Sie, dass wir die Postlaufzeit nicht beeinflussen können. Wenn Sie uns einen Rückumschlag zum Erhalt Ihrer Klausur einreichen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie u.U. die Klausur nicht rechtzeitig per Post erhalten, um fristgerecht eine Remonstration einreichen zu können. Dies entzieht sich unserer Verantwortung.