Promotion

Promotionsvoraussetzungen

  1. Doktoranden müssen die Voraussetzungen zur Promotion an der Universität des Saarlandeshttp://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Fakultaeten/
    erfüllen bzw. im Lauf der Promotion nachweisen.
    ReWi/Habilitation-Promotion/Promotion_ReWi.pdf
     
  2. Zusätzliche Voraussetzung zur Promotion ist das Bestehen eines der Staatsexamina mit mindestens voll befriedigend. Im ersten Staatsexamen müssen sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch der universitäre Schwerpunktbereich mit voll befriedigend abgeschlossen worden sein.
     
  3. Bei konkreten Anfragen begründen Sie bitte Ihr besonderes Interesse am Wirtschaftsstrafrecht und reichen einen Lebenslauf sowie eine Skizze des Sie interessierenden Themenbereichs ein.

Lehrstuhl für deutsches und europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Marco Mansdörfer
Campus Geb. C3 1, 1. OG Nord
66123 Saarbrücken

Tel.: 0681 302 - 2123
Fax: 0681 302 - 2237

lehrstuhl.mansdoerfer(at)mx.uni-saarland.de