Autorenlesung
Vortrag "Auf der Suche nach der weltweiten Letztbegründung - Eckpunkte einer transnationalen Rechtsphilosophie"
Univ.-Prof. Dr. Otto Lagodny
Das Institut für Wirtschaftsstrafrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht der Universität des Saarlandes lädt Sie herzlich zu dieser interessanten Vortragsveranstaltung mit Herrn Professor Dr. Otto Lagodny ein. Der Vortrag wird am Mittwoch, den 29.05.2024, ab 14:00 Uhr s.t. im August-Wilhelm Scheer Graduate Center (Gebäude C9.3) der Universität des Saarlandes stattfinden. Im Anschluss wir die Möglichkeit zur Diskussion eröffnet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Bitte melden Sie sich und Ihre Begleitpersonen bis zum 19. Mai 2024 per E-Mail zur Veranstaltung an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Informationen zum Autor
- Geboren 1958;
- MPI Freiburg (1984-1995);
- TU Dresden (1995-1999);
- Universität Salzburg (1999-2023).
- Seit Oktober 2023 pensioniert.
Schwerpunkte wissenschaftlicher Arbeit: Transnationales Straf- und Strafverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung der Grund- und Menschenrechte; Fragen allgemeiner wissenschaftlicher Transdisziplinarität, Rechtsdidkatik.
Transnationales Denken als Ideengeber für transnationale Philosophie
Rechtswissenschaft als Argumentationswissenschaft
Transnationales Toleranzprinzip oder hegemonialer Letztbegründungsanspruch?
Von Univ-Prof. Dr. Otto Lagodny
2023, 172 S., brosch., 29,– €
ISBN 978-3-8487-8702-9
(Kleine Schriften – Rechtswissenschaft | Short Cuts – Law, Bd. 1)
www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-8702-9
Was weltweit „gutes“ oder „richtiges“ Recht ist, folgt nicht aus inhaltlichen Vorgaben. Weder ein westlicher philosophischer noch z. B. ein islamischer oder ein fernöstlicher Ansatz können dies leisten. Modelle transnationalen Rechtsdenkens zeigen vielmehr: Der Universalismus westlichen Denkens oder das Modell einer materiellen Rechtsvereinheitlichung ist nicht umsetzbar. Allein das Toleranzprinzip des europäischen Ne-bis-in-idem nach Art. 54 SDÜ/50 EUGr-Ch zeigt einen Weg auf. Dieses fragt danach, was die eine von der anderen Rechtsordnung noch akzeptieren muss und was sie nicht mehr akzeptieren kann. Deshalb kommt es allein auf Verfahrenslösungen an, welche die Sachgründe argumentativ herausarbeiten.