Im Notfall

Ein Auslandsaufenthalt ist eine einzigartige Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und den eigenen Horizont zu erweitern. Auch wenn es bei den meisten Auslandsaufenthalten nicht zu negativen oder gar gefährlichen Ereignissen kommt, ist es wichtig, auf eben diese Ereignisse vorbereitet zu sein. Im Notfall den Überblick zu behalten und richtig reagieren zu können, kann entscheidend sein. Diese Seite bietet wertvolle Informationen und praktische Tipps, damit Sie im Ernstfall wissen, wie Sie sich richtig verhalten und schnelle Hilfe erhalten können.

Absicherung vor der Reise

Versicherungsschutz

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Essentiell sind:
    • Krankenversicherung, die auch für im Ausland erbrachte Leistungen greift. Erkundigen Sie sich bei Ihrer bereits bestehenden Versicherung über die Auslandsleistungen und buchen Sie, falls nötig weitere Leistungen (z.B. Rücktransport nach Deutschland) hinzu. Sollte Ihre Krankenversicherung dies nicht anbieten, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
    • Unfallversicherung
    • Private Haftpflichtversicherung, die auch durch sie verursachte Schäden in der Institution Ihres Aufenthaltes abdeckt (z.B. Universität, Praktikumsunternehmen)
    • Für Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms oder durch DAAD-Projekte gefördert bzw. unterstützt werden, besteht die Möglichkeit eine DAAD-Kombi-Versicherung (Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung) zu beantragen. Bitte prüfen Sie selbstständig, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Wichtig: Kündigen Sie auf keinen Fall Ihre deutsche Krankenversicherung! Sie benötigen diese, um an der Universität des Saarlandes immatrikuliert zu bleiben und nach der Rückkehr aus dem Ausland Ihr Studium fortsetzen zu können. 

Hinweise des Auswärtigen Amts

  • Informieren Sie sich über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Webseite des Auswärtigen Amtes
  • Tragen Sie sich in die ELEFAND (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) -Liste ein:  elefand.diplo.de
  • Für Fragen steht die jeweilige Botschaft oder das Auswärtigen Amt zur Verfügung. Sie erreichen den Krisenpool des Auswärtigen Amts unter Telefonnummer +49 (0) 30 5000 3000, täglich von 8 bis 20 Uhr MEZ.

FAQs

Was muss ich bei der Rückreise aus dem Ausland beachten?

Aufgrund der Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bittet die Universität des Saarlandes Studierende, die sich aktuell im Ausland befinden, nach Deutschland zurückzukehren. Maßgeblich sind die Anordnungen und Reisebstimmungen der lokalen Behörden in Ihrem Gastland. Bitte schauen Sie nach Informationen der Deutschen Botschaft oder nehmen Sie Kontakt mit einem deutschen Generalkonsulat in Ihrem Gastland auf und klären die geltenden Regelungen. Bei einer Rückreise aus einem Corona-Risikogebiet müssen Sie die Regelungen der Gesundheitsbehörden und der Universität beachten.

Werden Kosten bei einem Abbruch eines geförderten Auslandsaufenthalts (Erasmus+, DAAD, UdS-mobil, Ostpartnerschaften) übernommen?

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Förderung durch den DAAD (UdS mobil, Ostpartnerschaften) oder Erasmus+ durchführen und diesen abbrechen, erhalten bei einer verfrühten Rückkehr, auch bei Unterschreitung der Mindestdauer, eine Kostenerstattung. Sollten durch den Abbruch ungeplante Kosten entstehen, sammeln Sie bitte alle Belege (Mietvertrag, Zahlungsnachweise etc.). Eventuelle Teilerstattungen dürfen maximal bis zur Höhe des in der Fördervereinbarung genannten Betrags veranlasst werden.

Was passiert jetzt mit meiner Erasmus+ Förderung?

Der DAAD stellt für Erasmus+ Geförderte eine FAQ mit den wichtigsten Fragen zusammen: Coronavirus und Erasmus+

Kann ich einen Auslandsaufenthalt trotz der aktuellen Krise fortsetzen?

Studierende können ihren Auslandsaufenthalt fortsetzen. Beachten Sie allerdings mögliche Quarantänebestimmungen oder Ausgangssperren in Ihrem Gastland. Informieren Sie sich über Beschränkungen der Verkehrswege und folgen Sie den Anweisungen der Deutschen Botschaft in Ihrem Gastland. Lassen Sie sich auf der ELEFAND-Seite des Auswärtigen Amts registrieren, so dass sie für die deutschen Behörden erreichbar sind.

Wie soll ich mich bei einer Erkrankung im Ausland verhalten?

Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.

Ab wann sind Auslandsaufenthalte wieder möglich?

Studierende der Universität, die studienbezogene Reisen, ein Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Exkursionen etc. geplant haben oder für das Sommersemester 2020 planen, müssen die Reise bis auf Weiteres verschieben.

Die Durchführung von Praktikumsaufenthalten in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist untersagt.

Die Universität wird Auslandsaufenthalte wieder gestatten, sobald die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes sowie die Hinweise der Gesundheitsbehörden Auslandsreisen wieder erlauben. Mit Zustimmung der Gasteinrichtung können dann Auslandsaufenthalte wieder aufgenommen werden.

Das International Office nimmt weiter Anträge auf Förderung eines Auslandsaufenthalts ab Wintersemester 2020/21 entgegen. Studierende erhalten eine Zusage erst, wenn Auslandaufenthalte für Mitglieder der Universität des Saarlandes wieder möglich sind. Sie müssen weiterhin die Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten.

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