15.10.2024

Zentrale Informations- und Überblicksseite zum Selbstbestimmungsgesetzt (SBGG) ist online

Ab dem 1. November 2024 können Personen durch eine Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem SBGG ändern lassen.

Ein Bündnis aus mehreren Organisationen und Einzelpersonen hat eine Website erarbeitet,
um Personen, die dieses Verfahren nutzen wollen, die nötigen Informationen bereitzustellen. Gleichzeitig soll sie Rechtsanwender*innen, Standesbeamt*innen und Berater*innen einen Überblick über das neue Gesetz und das Verfahren bieten.
Mit der Umsetzung des SBGG wird das gegen Grund- und Menschenrechte verstoßende Transsexuellen-Gesetz (TSG) endlich abgelöst, auch wenn die Kritik an einzelnen Regelungen des SBGG fortbesteht.

Hier geht's zur Website.