10.07.2024

Stellungnahme des Senats der Universität zur Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes

Der Senat der Universität des Saarlandes zeigt sich mit Blick auf die heute vom Landtag verabschiedete Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes besorgt, weil sie die Hochschulautonomie und mit ihr die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könnte. Er vertraut darauf, dass ihre praktische Anwendung in Zukunft zu keinen Konflikten führen wird. Der Senat sieht sich aber berufen, Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gegebenenfalls zu verteidigen.

Aus Sicht des Senats der Universität des Saarlandes verliefen die Gespräche zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Vergangenheit als gemeinsamer Prozess zwischen Hochschulleitung und der zuständigen obersten Landesbehörde in einem ausgewogenen Miteinander. Diese bislang bestehende Symmetrie zwischen Präsidium und Landesbehörde werde durch die geplanten Änderungen in Richtung der Landesbehörde verschoben.

Auch die Pflicht zum Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulleitung mit den Fakultäten und die damit verbundenen Berichtspflichten sieht der Senat kritisch, da sie unter anderem zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursache und Ressourcen aus Forschung und Lehre binde. Die Universität solle Ziele und Leistungen eigenverantwortlich im Rahmen eines Globalhaushaltes festlegen und erreichen können.

Die Einführung von Eilentscheiden durch den Universitätspräsidenten oder die Universitätspräsidentin bedeutet nach Auffassung des Senats eine massive Einschränkung des Mitbestimmungsrechts der universitären Gremien und wird vom Senat daher ebenfalls nicht befürwortet.

Nach der heutigen Verabschiedung der Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes im Landtag des Saarlandes fordert der Senat die Universitätsleitung und die zuständige oberste Landesbehörde nachdrücklich dazu auf, in allen Verhandlungen und Entscheidungsprozessen die Einhaltung der Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit sicherzustellen. Dies stehe im Einklang mit den durch die Universität im Vorfeld vorgetragenen Positionen.