24.10.2024

Regeln für KI: Internationale Online-Tagung zu AI Act aus rechtsvergleichender Persperspektive

Portraitfoto von Professor Georg Borges
© Iris MaurerProfessor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes.

Welche Regeln braucht KI? Am 24. Oktober lädt das Institut für Rechtsinformatik zusammen mit Partner-Universitäten aus Brasilien, Japan und Südafrika alle Interessierten ein zu einer Online-Tagung. Im Fokus steht der AI Act: Diese europäische KI-Verordnung ist weltweit das erste Gesetz zur Künstlichen Intelligenz, das Innovation und Schutz vor Risiken ausbalancieren will. Aus der Perspektive ihrer verschiedenen Rechtssysteme diskutieren internationale Expertinnen und Experten die Regelungen.

Interessierte können online kostenfrei teilnehmen. 
24. Oktober, 13 bis 16.30 Uhr deutscher Zeit / 11 bis 14.30 Uhr UTC
Den Link zur Veranstaltung finden Sie auf dieser Internetseite des Instituts für Rechtsinformatik.

English version of the press release

Künstliche Intelligenz entwickelt sich in rasendem Tempo und wirkt sich in allen Lebensbereichen aus. Die Chancen sind immens, aber ebenso die Gefahren, die entstehen, wenn KI sich unkontrolliert entwickelt. Wie KI reguliert werden soll, wird weltweit sehr unterschiedlich gesehen. Die Europäische Union verabschiedete als Vorreiter das erste umfassende KI-Gesetz. Am 1. August trat es in Kraft: Der AI Act regelt Anforderungen an die KI-Systeme. Je höher ein Risiko, desto strenger die Regeln.

Kann das KI-Gesetz Vorbild sein außerhalb Europas? Bietet das KI-Gesetz einen überzeugenden Regelungsansatz? Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf Entwickler und Nutzer von KI-Systemen in Europa und darüber hinaus? Diese Fragen diskutieren internationale Expertinnen und Experten der Keio University (Japan), der University of Johannesburg (Südafrika), der University of Sao Paulo (Brasilien) und der Universität des Saarlandes (Deutschland) im Rahmen einer Online-Tagung. 

„Brasilien, Japan, Südafrika und Deutschland haben nicht nur verschiedene Rechtssysteme, sondern auch sehr unterschiedliche gesellschaftliche Hintergründe“, sagt Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, der die Tagung organisiert. „Während in Japan und Deutschland die Bevölkerung altert und eher schrumpft, wächst die überwiegend junge Bevölkerung in Südafrika und Brasilien stark an. Daher repräsentieren diese Länder auch einen unterschiedlichen Blick auf KI-Systeme“, erklärt der IT-Rechts-Experte, der Gastprofessor an der Keio-Universität und der Universität Johannesburg ist. 


Der Workshop ist Teil des Forschungsprojekts „Erklärbare Intelligente Systeme“, das von der VolkswagenStiftung gefördert wird.


Die Teilnahme ist kostenlos und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Den Link zur Veranstaltung finden Sie auf dieser Internetseite des Instituts für Rechtsinformatik
https://www.rechtsinformatik.saarland

Tagungssprache ist Englisch.

Vorträge und Referenten:
• The European AI Law at a glance.
  Prof. Dr. Georg Borges (Saarland University)
• The Intersection of EU AI Act and JIS (Japanese Industrial Standards).
  Prof. Fumio Shimpo, PhD (Keio University)
• An assessment of the EU AI Act as a model for South Africa’s AI Plan.
  Prof. Michele van Eck (University of Johannesburg)
• The metamorphosis of the EU AI Act into the Brazilian AI Act.
  Prof. Dr. Juliano Souza de Albuquerque Maranhão (University of Sao Paulo)

11:00-14:30 UTC in your country:
Japan: 20:00-23:30
Germany: 13:00-16:30
South Africa: 13:00-16:30
Brazil (Hora de Fernando de Noronha): 09:00-12:30
Brazil (Hora de Brasília): 08:00-11:30
Brazil (Hora do Amazonas): 07:00-10:30
Brazil (Hora do Acre): 06:00-9:30

Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Georg Borges: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
www.rechtsinformatik.saarland

Pressefotos zum Download: 
Die Pressefotos können Sie mit Namensnennung des Fotografen als Fotonachweis honorarfrei in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung und der Berichterstattung über die Universität des Saarlandes verwenden.