Ziel ist es, dass deutsche und französische Ministerien künftig schon vor der Verabschiedung neuer Gesetze gezielt überprüfen sollen, ob sich diese nachteilig in der Grenzregion auswirken könnten. Dieser neue Gesetzes-Check wäre ein Baustein der Strategie, die Verwaltung für die Menschen in den deutsch-französischen Grenzregionen zu verbessern und grenzüberschreitende Vorhaben zu fördern. Das Projekt geht auf den 2019 von Frankreich und Deutschland geschlossenen Vertrag von Aachen zurück. Damals wurde der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) gegründet, dessen Teil die Arbeitsgruppe „Grenzraum-Check“ ist.
„Unsere Herausforderung wird sein, den Grenzraum-Check als effektives Instrument zu entwickeln, das die deutsch-französische Freundschaft lebt und nicht zu einer formularartigen Pflicht wird. Für einen wirksamen Prozessablauf müssen die richtigen Stakeholder in den richtigen Momenten in die deutschen und französischen Gesetzgebungsverfahren involviert werden“, erläutert Professor Marsch die komplexe Aufgabenstellung.
Französisches Pendant von Nikolaus Marsch als Ko-Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Grenzraum-Check“ wird Jean Peyrony sein, Generaldirektor der Mission opérationnelle transfrontalière (MOT). Professor Marsch freut sich auf die Zusammenarbeit mit der französischen Seite und betont: „Gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfordert stets eine enge und nachhaltige Abstimmung mit dem Nachbarland. Dies wird für uns eine Priorität sein.“
Nikolaus Marsch bringt die entsprechende binationale Erfahrung mit. Im Rahmen seiner Studienzeit an der renommierten École nationale d'administration (ENA, inzwischen INSP) war er unter anderem im Stab des Präfekten des Département Haut-Rhin in Colmar tätig. Zudem ist er Mitherausgeber des rechtsvergleichenden Handbuchs „Französisches und Deutsches Verfassungsrecht“, das 2017 mit dem Deutsch-Französischen Parlamentspreis des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale ausgezeichnet wurde.
Die Arbeitsgruppe „Grenzraum-Check“ setzt sich zudem aus Vertretern der Außenminsterien beider Staaten, des deutschen Innen- und Justizministeriums, des französischen Secrétariat général du Gouvernement, des Secrétariat général aux Affaires européennes, des Saarlandes und weiterer Bundesländer und Institutionen sowie der Präfektur der Region Grand Est zusammen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden alle zwei Monate statt.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Nikolaus Marsch
Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung
Tel.: 0681 302-2104 (Sekretariat), Tel.: 0681 302-3104 (Durchwahl)
E-Mail: nikolaus.marsch(at)uni-saarland.de
Webseite des AGZ: https://agz-cct.diplo.de/